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China: Hauskirchen-Christ nach Gebet in Haft

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AK_Religionsfreiheit_IGFM

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Christenverfolgung, Gefangene China, Gefangene des Monats

Frankfurt am Main. Zum „Gefangenen des Monats Juli 2021“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea den evangelischen Christen Zhang Chunlei aus China benannt. Sie rufen dazu auf, sich für den Kirchenältesten der Ren’ai (Liebe) Reformierten Kirche aus Guiyang im Südwesten Chinas einzusetzen und für ihn zu beten. Zhang Chunlei wird seit 16. März 2021 festgehalten. Zunächst lautete der Vorwurf, er habe eine illegale Vereinigung geleitet. Wochen nach der Festnahme warfen die Behörden ihm schließlich Betrug vor.

Dies ist in China, wo die herrschende Kommunistische Partei (KPC) jegliche religiösen Aktivitäten zu kontrollieren versucht, ein durchaus üblicher Vorhalt gegen führende Mitglieder von Hauskirchen, die auf Spendeneinnahmen angewiesen sind.  Die Ren’ai Reformierte Kirche weist die Vorwürfe als unbegründet zurück, bezeichnet sie als „absurd“. Mehr als zehn weitere Angehörige dieser Hauskirche wurden zuvor am 16. März beim Gebet in einem Hotel festgenommen. Zhang Chunlei setzte sich noch bei der Polizei für ihre Freilassung ein. Einige von ihnen durften nach Verhören am selben Tag nach Hause gehen; es folgten Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen in den Wohnungen von Mitgliedern.

Seit 2018, nach Einführung neuer Verwaltungsrichtlinien für religiöse Aktivitäten, praktiziert diese Hauskirche ihren Glauben im Untergrund: Die Gemeinschaft weigert sich, sich der staatlich kontrollierten evangelischen Drei-Selbst-Bewegung anzuschließen.

Bitte, appellieren Sie an den chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping, sich für die sofortige Freilassung des Christen Zhang Chunlei einzusetzen.

Die Appelladresse lautet: Staatspräsident Xi Jinping via Botschaft der VR China, Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin, Fax 030-27588221.

Sie können dazu den Muster-Appellbrief herunterladen und ausdrucken. Dieser ist lediglich um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen:

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