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  • Indien: Fünf Jahre Gefängnis nach falschem Bekehrungsvorwurf

    Indien: Fünf Jahre Gefängnis nach falschem Bekehrungsvorwurf

    Frankfurt am Main. Zu Gefangenen des Monats September 2026 haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA den evangelischen Pastor Chhot Singh Dhurve und weitere mit ihm Verurteilte aus Indien benannt. Der 49-Jährige gehört zu einer Gruppe von sieben Christen, die nach Verhängung einer Haftstrafe von jeweils fünf Jahren wegen angeblicher Zwangsmissionierung am 12. Juni 2026 im indischen Bezirk Dindori ins Gefängnis kamen. Zusätzlich wurde gegen jeden von ihnen noch eine Geldstrafe von umgerechnet mehr als 900 Euro verhängt. Die weiteren Betroffenen sind Sanjay Markam, Santosh Paraste, Amit Kumar, Pramod Singh, Karan Singh Maravi und Jeet Singh, die im Alter von 20 bis 48 Jahren sind.

    Dindori, wo die Urteile ergingen, befindet sich im Bundesstaat Madhya Pradesh, der seit März 2020 von der hindunationalistischen Bharatiya Janata Party, der Indischen Volkspartei, regiert wird. Dort gilt seit 2021 ein strenges Gesetz gegen Bekehrungen, auf dessen Grundlage bereits viele Angehörige der christlichen Minderheit inhaftiert wurden. Die sieben Christen kamen erstmals nach einer Auseinandersetzung am Rande eines Familienfestes am 27. April 2024 in Haft. Angad Singh Maravi, ein Cousin des Gastgebers, hatte die Feier als ungeladener Gast gestört und insbesondere die dort versammelten Christen bedroht, bis schließlich ein Mob von mehr als 100 Menschen angerückt war und das Haus umzingelte. Als die Polizei zur Sicherheit der bedrängten Christen gerufen wurde, kam sie zwar, nahm aber die Betroffenen fest. Sie kamen Anfang Mai 2024 alle nach Hinterlegung einer Kaution vorübergehend frei. Gegen die Urteile haben die Christen Berufung beantragt.

    Die IGFM und IDEA bitten um Appelle an die indische Präsidentin Draupadi Murmu, sich für die Freilassung der Inhaftierten einzusetzen.

    Die Appelladresse lautet: Ihre Exzellenz Staatspräsidentin Draupadi Murmu c/o Botschaft der Republik Indien, Tiergartenstraße 17, 10785 Berlin

    Sie können dazu den Muster-Appellbrief herunterladen, der nur um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist:

  • IRAN: Hauskirchen-Christin inhaftiert

    IRAN: Hauskirchen-Christin inhaftiert

    Frankfurt am Main. Als Gefangene des Monats August 2026 haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA die iranische Christin Zahra (Hannah) Gholami benannt. Am Abend des 11. Dezember 2023 wurde die ehemalige Muslimin mit einem anderen Christen bei einer Razzia in der nördlichen Bezirkshauptstadt Shahriar festgenommen. Rund 30 Geheimdienstmitarbeiter stürmten dabei den adventlichen Gottesdienst einer Hauskirche, zu dem sich etwa zwei Dutzend Personen, darunter Familien mit Kindern, versammelt hatten. Hauskirchen werden von den iranischen Behörden als „staatsfeindliche“ Gruppen betrachtet. Im Februar 2024 wurde Gholami gegen Zahlung einer horrenden Kaution in Höhe von umgerechnet rund 18.500 Euro freigelassen.

    Am 2. Juli 2024 fand gegen sie und weitere Christen vor dem Revolutionsgericht des Bezirks Shahriar ein Prozess statt. Das Gericht verurteilte sie wegen der „Gründung“ und „Mitgliedschaft“ in einer „Gruppe oder Vereinigung mit dem Ziel, die nationale Sicherheit zu untergraben“. Als Strafe wurden zwei Jahre Haft verhängt. Zweimal legte sie gegen das Urteil Rechtsmittel ein, scheiterte damit jedoch beidesmal. Die 36-Jährige wurde schließlich im November 2025 zum Haftantritt zitiert, woraufhin sie sich stellte. Hinter Gittern erkrankte sie und durfte aber im Februar 2026 einen mehrmonatigen Hafturlaub antreten. Seit 29. Juni befindet sich die Christin wieder im Gefängnis.

    Die IGFM und IDEA rufen dazu auf, in Briefen an den iranischen Präsidenten Massud Peseschkian um die sofortige Freilassung der Gefangenen zu bitten. Die Islamische Republik Iran hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, der auch Religionsfreiheit garantiert.

    Die Appelladresse lautet: Seine Exzellenz Präsident Massud Peseschkian, c/o Botschaft der Islamischen Republik Iran, Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin

    Hier der Musterappellbrief zum Download: