AK_Religionsfreiheit_IGFM

  • Appellbitte für zwei sudanesische Pastoren

    Frankfurt am Main. Der 36-jährige Pastor Telahoon Nogosi Kassa Rata ist seit dem 13. Dezember vorigen Jahres inhaftiert. Mitarbeiter des sudanesischen Geheimdienstes NISS (National Intelligence and Security Service) suchten den Leiter der Evangelischen Kirche Khartum Nord am Tag davor vergeblich in seinem elterlichen Haus.

    Nachdem er ihrer Ladung in ein Büro hinter dem Flughafen von Al-Mashtal gefolgt war, wurde er festgenommen. Am 18. Dezember durften ihn seine Eltern im Al-Kober-Gefängnis der sudanesischen Hauptstadt einmal besuchen. Mit einem Anwalt durfte er noch nicht sprechen. Informationen sickerten durch, denen zufolge gegen Rata wegen angeblicher Spionage ermittelt wird.

    Ebenso im Dunkeln liegt der Verbleib von Pastor Hassan Abduraheem Kodi Taour von der Kirche Christi Sudan. Am 18. Dezember nahmen ihn Mitarbeiter des NISS in der Stadt Omdurman, westlich von Khartum, zusammen mit Pastor Kuwa Shamal, Leiter des Kirchenkomitees, fest; dieser kam aber nach drei Tagen wieder frei. Wie Rata sollte auch Taour längst einem Richter vorgeführt oder freigelassen werden. Im Sudan, dessen Regierung als extremistisch-islamisch einzuordnen ist, werden alle Christen verfolgt, insbesondere wenn sie aktiv sind. Ziel ist eine religiös homogene islamische Gesellschaft, geprägt durch eine islamische Rechtsordnung. Der Sudan hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966 am 18. März 1986 ratifiziert, dreißig Jahre nach seinem Beitritt zu den Vereinten Nationen. Damit gilt auch dort der Artikel 18 (1) der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der UN: Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, verbunden mit Recht auf ungehinderte Ausübung seiner Religion, sowie mit dem Recht, die Religion zu wechseln.

    Im Sudan steht trotz Ratifizierung des Paktes über bürgerliche und politische Rechte auf Abkehr vom Islam die Todesstrafe.

    Die Appelladresse: His Excellency Omar Hassan Ahmad al-Bashir, via Botschaft der Republik Sudan, Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin, Fax 030 89069823

    Ein vorbereiteter Musterbrief* steht als >>>Download zur Verfügung. Er braucht nur um Absender, Datum und Unterschrift ergänzt und in einen Fenster-Briefumschlag gesteckt zu werden. Porto: 70 ct

    *Es empfiehlt sich, den Appellbrief in englischer Sprache zu verwenden: >>>Download

  • Appellbitte für den vietnamesischen Anwalt Nguyen Van Dai

    Die Beharrlichkeit des christlichen Anwalts Nguyen Van Dai aus Hanoi ist bewundernswert, denn sein Einsatz für die Menschenrechte brachte ihn jetzt ein drittes Mal in Haft. Bereits im April 2007 setzte sich die IGFM für ihn ein. Der Vorwurf lautete damals wie auch jetzt wieder: „Propaganda gegen den Staat“. Der Gründer des Komitees für Menschenrechte in Vietnam und Erstunterzeichner der Online-Petition für Freiheit und Demokratie in Vietnam kam erst 2011 aus dem Gefängnis und stand bis Anfang April vorigen Jahres unter Hausarrest. Ständige Überwachung, unverhohlene Drohungen, ein Einbruch sowie Prügelattacken hielten ihn nicht davon ab, für die Menschenrechte zu bloggen und bedrängte Regimekritiker sowie Angehörige religiöser Minderheiten zu vertreten. Erneut hat der 46-Jährige dafür einen hohen Preis bezahlt: Am 6. Dezember überfielen rund 20 maskierte Männer ihn und drei weitere Menschenrechtler, raubten sie aus und prügelten heftig auf sie ein. Elf Tage später brachen früh morgens rund zwei Dutzend Polizisten bei ihm ein, durchsuchten seine Wohnung und konfiszierten Datenträger sowie Informationen über Menschenrechte und Demokratie. Sie nahmen auch religiöse Literatur mit, wie seine Frau berichtete. „Wir glauben an Jesus. Ich sagte ihnen, dass das unsere Religion sei, aber sie ignorierten meine Worte.“ Schließlich nahmen sie ihn fest. Nun drohen Nguyen Van Dai bis zu 20 Jahre Haft wegen „Propaganda gegen den Staat“.

    Bitte appellieren Sie für seine Freilassung an den

    Staatspräsidenten Truong Tan Dung, via Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam, Elsenstraße 3, 12435 Berlin, Fax: 030 53630200. Ein Muster-Appellbrief, zu ergänzen um Absender, Datum und Unterschrift, steht >>>zum Download bereit.

  • Appellbitte für bedrängte pakistanische Christen

    Die missbräuchliche Anwendung der Blasphemie-Paragrafen ist in Pakistan an der Tagesordnung. Jetzt trifft es wieder einmal einen Ziegelei-Arbeiter und seine Familie. Auch die Christen im Dorf sind mitbedroht; ihnen wird eine Mitschuld unterstellt und man droht, sie auf offener Straße zu verbrennen. Das Schicksal der Familie Pervaiz und Zarina Masih geht aus dem folgenden Muster-Appellbrief* hervor. Sie können der Familie Masih nicht nur durch Bittschreiben helfen, sondern auch durch Spenden für ihre Versorgung, während sie sich verstecken muss, sowie für ihre Auslagen zur Verteidigung vor Gericht. Ihre Zuschriften an die IGFM, Borsigallee 9, D-60388 Frankfurt, sowie Ihre Spenden, hier online unter dem Kennwort „VOICE“ möglich, reichen wir gerne weiter – siehe rechts oben ‚Online-Spenden‘.

    Es empfiehlt sich aber, diesen Appell in der englischen Fassung an die pakistanische Botschaft in Berlin zur Weiterleitung an den Präsidenten in Islamabad zu senden>>>Download Muster-Appellbrief. Dieser ist – wie üblich – nur mit Absender, Datum und Unterschrift zu versehen.

    *Exzellenz, der christliche Familienvater und Ziegelei-Arbeiter Pervaiz Masih aus dem pakistanischen Dorf Gharry Wala, etwa fünfzig Kilometer von der Stadt Kasur/ Punjab entfernt, sitzt seit dem 2. September wegen des unberechtigten Vorwurfs der Blasphemie in Haft. Konkurrenten hatten ihn Mitte August infolge eines Streites um einen Zuschlag für eine Sandlieferung wegen Verstoßes gegen Paragraph 295 C des pakistanischen Strafgesetzbuchs angezeigt. Bevor ermittelt werden konnte, ob der Vorwurf glaubwürdig ist, wurde Pervaiz Masih bereits bedroht und er versteckte sich, aus Angst, gelyncht zu werden.

    Auf der Suche nach dem Angeklagten wandten die örtlichen Sicherheitskräfte Gewalt an, wobei sie Masihs Familienangehörige beleidigten und misshandelten. Vier Verwandte wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen. Eine schwangere Schwägerin berichtete, wie die Polizisten gnadenlos auf alle einschlugen. Auch die Schwester von Masihs Ehefrau Zarina, die eine Woche zuvor per Kaiserschnitt entbunden hatte, sowie ihr Neugeborenes, wurden nicht verschont.

    Masihs Familie und seine christlichen Nachbarn sind aktuell in höchster Gefahr. Unseren Informationen zufolge wird ihnen durch andere Dorfbewohner, die am 3.September von einem Imam aufgehetzt wurden, damit gedroht, auf offener Straße verbrannt zu werden. Die Dorfbewohner gehen davon aus, dass alle Christen mit Pervaiz Masih verwandt sind und deshalb eine Mitschuld tragen.

    Exzellenz, seit vielen Jahren weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) auf diese – besonders für Christen und andere religiöse Minderheiten gefährliche – Lücke im Rechtsstaat hin. Pakistanische Menschenrechtler beklagen, dass das Blasphemie-Gesetz zu einem Mittel der Rache in persönlichen Auseinandersetzungen geworden ist. Eindringlich bitten wir Sie, sich für die sofortige Freilassung und Sicherheit Pervaiz Masihs sowie für den Schutz seiner Familienangehörigen und Nachbarn einzusetzen, die als Christen lange Zeit friedlich mit ihren muslimischen Nachbarn zusammengelebt haben und nun ausgegrenzt und bedroht werden. Hochachtungsvoll

    Appelladresse: Seine Exzellenz Mamnoon Hussain Präsident der Islamischen Republik Pakistan Via Botschaft der Islamischen Republik Pakistan, Schaperstrasse 29, 10719 Berlin. Fax 030 21244210.

  • Appellbitte für zwei inhaftierte sudanesische Pastoren

    Anklage wegen Evangelisierung unter Muslimen

    Yat Michael, Pastor der Presbyterianischen Kirche des Südsudans, besuchte im Dezember 2014 die sudanesische Hauptstadt Khartum, um medizinische Hilfe für seinen jungen Sohn zu erhalten. Nachdem er bei dieser Gelegenheit in einer presbyterianischen Kirche gepredigt hatte, wurde er nach dem Gottesdienst durch mehrere Mitarbeiter des sudanesischen Geheimdienstes (NISS) ohne nähere Erklärung festgenommen und in ein Gefängnis gebracht. Pastor Peter Yein Reith, ebenfalls Mitglied der Presbyterianischen Kirche des Südsudans, stellte daraufhin Nachforschungen zum Verbleib seines Kollegen in Khartum an. Er wurde am 11. Januar 2015 festgenommen, als er einen entsprechenden Brief im „Büro für religiöse Angelegenheiten“ abgab. Kurz vorher war er telefonisch aufgefordert worden, in den Südsudan zurückzukehren. Andernfalls würden seine Frau und sein einjähriger Sohn verhaftet. Nach uns vorliegenden Informationen sollen beide Pastoren wegen Evangelisierung unter Muslimen angeklagt werden. Es soll beiden Frauen inzwischen erlaubt worden sein, ihre Männer zu besuchen.

    Seit der Unabhängigkeit des (mehrheitlich christlichen) Südsudans im Juli 2011 treibt der Norden die Islamisierung voran und die Lage der noch etwa 2 Millionen Christen im Land hat sich deutlich verschlechtert. Auf Abkehr vom islamischen Glauben steht nach Artikel 126 des Strafgesetzbuches die Todesstrafe. Im vergangenen Jahr wurden Kirchen in der Hauptstadt auf staatliche Anordnung hin teils geschlossen, teils abgerissen. Trotzdem gibt es ein wachsendes Interesse am christlichen Glauben.

    Bitten Sie Präsident al-Bashir um Schutz der beiden Pastoren vor Folter und Misshandlung, sowie um deren umgehende Freilassung, da Ihnen keine strafbare Handlung bekannt sei. – Das Eintreten für die eigene Religionsüberzeugung wird unter anderem durch den vom Sudan ratifizierten „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ garantiert.

    Appellieren Sie in diesem Sinne an
    Seine Exzellenz Präsident Omar Hassan Ahmad al-Bashir, via  Botschaft der Republik Sudan, Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin, Fax: 030 89069823.

    Hierfür können Sie auch unseren Muster-Appellbrief herunterladen und ausdrucken, der nur um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist (Porto € 0,62).

  • Appellbitte für den koreanischen Missionar Kim Jung-wook

    Der 50-jährige Baptist wurde zu lebenslanger Haft in einem Arbeitslager verurteilt, weil er anderen helfen wollte.

    Ihm wurde vorgeworfen, am Aufbau einer Untergrundkirche gearbeitet und Spionage betrieben zu haben. Kim hatte von 2007 bis 2014 in der chinesischen Grenzstadt Dangdong gelebt und bedrängten Nordkoreanern zur Flucht nach Südkorea über Thailand, Laos und anderen Ländern geholfen. Im August 2012 nahmen chinesische Behörden 12 nordkoreanische Frauen fest, die unter der Obhut des Missionars waren. Sie wurden nach Nordkorea zurückgeschickt. Kims Wunsch, etwas über das Schicksal der Nordkoreanerinnen und über dortige Nahrungsengpässe zu erfahren, brachte ihn dazu, nach Nordkorea zu gehen. Dort wurde er im Oktober 2013 verhaftet. Bei einer Pressekonferenz am 27. Februar 2014 räumte Kim die ihm vorgehaltenen Vorwürfe ein und gestand und bereute, böswillig die Würde der nordkoreanischen Führung verletzt zu haben. Er gab an, in Treffen mit Nordkoreanern den Wunsch nach Zerstörung von Standbildern der Kim-Dynastie und nach deren Ersatz durch Kirchen geäußert zu haben. Der Staatsanwalt hatte für ihn die Todesstrafe gefordert. In früheren Fällen haben Gefangene, die freigekommen waren, ihre Geständnisse bei diesen inszenierten Pressekonferenzen widerrufen. Die IGFM geht davon aus, dass Kim Jung-wook unter massivem Druck angebliche Vergehen eingestanden hat.

    Bitte, appellieren Sie an den Staatsführer Kim Jong-un, den Missionar umgehend freizulassen. Er habe für die Nordkoreaner nur humanitäre Hilfe leisten und deren Recht auf Religionsfreiheit einlösen wollen. Dazu habe sich Nordkorea in UN-Abkommen sowie im „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ verpflichtet.

    Den Appell richten Sie an die folgende Adresse: Seine Exzellenz Oberster Führer der Partei, des Staates und der Armee, Kim Jong-un, via Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea, Glinkastr.507 10117 Berlin, E-mail: info@prkorea-emb.de oder Fax 030 22651929

    Hierfür können Sie auch den vorbereiteten Musterbrief, passend für einen Fensterbriefumschlag, herunterladen und ausdrucken. Er braucht nur um Absender, Datum und Unterschrift ergänzt zu werden (Porto 0,62 Euro)