AK_Religionsfreiheit_IGFM

  • Appellbitte für den koreanischen Missionar Kim Jung-wook

    Der 50-jährige Baptist wurde zu lebenslanger Haft in einem Arbeitslager verurteilt, weil er anderen helfen wollte.

    Ihm wurde vorgeworfen, am Aufbau einer Untergrundkirche gearbeitet und Spionage betrieben zu haben. Kim hatte von 2007 bis 2014 in der chinesischen Grenzstadt Dangdong gelebt und bedrängten Nordkoreanern zur Flucht nach Südkorea über Thailand, Laos und anderen Ländern geholfen. Im August 2012 nahmen chinesische Behörden 12 nordkoreanische Frauen fest, die unter der Obhut des Missionars waren. Sie wurden nach Nordkorea zurückgeschickt. Kims Wunsch, etwas über das Schicksal der Nordkoreanerinnen und über dortige Nahrungsengpässe zu erfahren, brachte ihn dazu, nach Nordkorea zu gehen. Dort wurde er im Oktober 2013 verhaftet. Bei einer Pressekonferenz am 27. Februar 2014 räumte Kim die ihm vorgehaltenen Vorwürfe ein und gestand und bereute, böswillig die Würde der nordkoreanischen Führung verletzt zu haben. Er gab an, in Treffen mit Nordkoreanern den Wunsch nach Zerstörung von Standbildern der Kim-Dynastie und nach deren Ersatz durch Kirchen geäußert zu haben. Der Staatsanwalt hatte für ihn die Todesstrafe gefordert. In früheren Fällen haben Gefangene, die freigekommen waren, ihre Geständnisse bei diesen inszenierten Pressekonferenzen widerrufen. Die IGFM geht davon aus, dass Kim Jung-wook unter massivem Druck angebliche Vergehen eingestanden hat.

    Bitte, appellieren Sie an den Staatsführer Kim Jong-un, den Missionar umgehend freizulassen. Er habe für die Nordkoreaner nur humanitäre Hilfe leisten und deren Recht auf Religionsfreiheit einlösen wollen. Dazu habe sich Nordkorea in UN-Abkommen sowie im „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ verpflichtet.

    Den Appell richten Sie an die folgende Adresse: Seine Exzellenz Oberster Führer der Partei, des Staates und der Armee, Kim Jong-un, via Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea, Glinkastr.507 10117 Berlin, E-mail: info@prkorea-emb.de oder Fax 030 22651929

    Hierfür können Sie auch den vorbereiteten Musterbrief, passend für einen Fensterbriefumschlag, herunterladen und ausdrucken. Er braucht nur um Absender, Datum und Unterschrift ergänzt zu werden (Porto 0,62 Euro)

  • Appellbitte für den Hauskirchenleiter Ebrahim Hossin-Zadeh

    Frankfurt am Main. Der 32jährige Hauskirchenleiter Ebrahim Hossin-Zadeh wurde Mitte November 2014 durch Mitarbeiter des iranischen Informationsministeriums in der Provinzhauptstadt Shiraz verhaftet. Seine Wohnung wurde durchsucht und dabei Computer, Bücher, Mobiltelefon und andere Gegenstände konfisziert. Seit dem 17. November ist ein Kontaktaufnahme zu ihm nicht mehr möglich. Sein gegenwärtiger Aufenthaltsort und seine Befindlichkeit sind nicht bekannt. Ebrahim wurde 2009 Christ und betreibt ein eigenes Geschäft.

    In seiner UN-Rede vom 25.September 2014 sprach Staatspräsident Hasan Rouhani u. a. davon, einen neuen Horizont zu eröffnen, in welchem der Friede über den Krieg herrscht, Toleranz über Gewalt, Gerechtigkeit über Diskriminierung.

    Bitten Sie Präsident Rouhani, sich in dem Sinn der vor der UN angesprochenen Gerechtigkeit und Toleranz umgehend für die Freilassung des Christen Ebrahim Hossin-Zadeh einzusetzen.

    Ebrahim Hossin-Zadeh hat nur die im vom Iran ratifizierten „Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ garantierte Religionsfreiheit wahrgenommen. Hierzu gehört auch das Recht, friedlich seinen Glauben zu praktizieren und weiterzugeben.

    Für den Appell an den Staatspräsidenten empfehlen wir den Weg über die iranische Botschaft in Berlin:

    Seine Exzellenz Präsident Hasan Rouhani via
    Botschaft der Islamischen Republik Iran,
    Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin,
    Fax: 030-8435 3535,
    mail: info@iranbotschaft.de

    Sie können auch den >>>vorbereiteten Musterbrief, passend für einen Fensterbriefumschlag,  herunterladen und ausdrucken. Er braucht nur um Absender, Datum und Unterschrift ergänzt zu werden (Porto 0,62 Euro)

  • Appellbitte für die iranische Christin Maryam Zargaran

    Die IGFM bittet, sich für eine Iranerin einzusetzen, die zu vier Jahren Haft wegen „Propaganda gegen das islamische Regime und Untergrabung der nationalen Sicherheit“ verurteilt wurde. Dazu folgende Hintergrundinformation:

    Im Januar 2013 lud der Staatssicherheitsdienst Maryam Naghash Zargaran, Jahrgang 1978 und unverheiratet, „wegen Handlungen gegen die nationale Sicherheit“ vor, befragte die Konvertitin aus dem Islam und hielt sie für drei Tage fest. Danach kam sie für 19 Tage in das berüchtigte Evin-Gefängnis in der Nähe von Teheran. Während dieser Zeit kam es bei ihr zu Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmung persönlichen Eigentums und religiös-christlichen Materials. Vorübergehend auf Kaution freigelassen, verurteilte sie Richter Mohammad Moghiseh vom Revolutionsgericht in Teheran „wegen Propaganda gegen das islamische Regime und Untergrabung der nationalen Sicherheit“ zu vier Jahren Haft. Am 15. Juli 2013 trat sie ihre Strafe in der Frauenabteilung des Evin-Gefängnisses an. Aus einer uns vorliegenden Kopie der Urteilsbegründung ist u. a. zu lesen: „Sie trat unter dem Einfluss ihrer im Ausland lebenden Schwester zum protestantischen Christentum über. Als Mitglied der „Central Assemblies of God Church“ (Pfingstkirche „Versammlungen Gottes“) gründete sie eine Hauskirche, um die islamische Jugend zu missionieren. Das Gericht sieht darin eine Unterstützung der sicherheitsgefährdenden Absicht Englands und Israels, die islamische Gesellschaft vom Weg der Wahrheit abzubringen.“

    Am 29. September 2013 wurde sie wegen Herzproblemen in das Krankenhaus in Modares gebracht. Die harten Gefängnisbedingungen führten bei ihr zu Depressionen. Seit Herbst 2013 gibt es keine neuen Informationen zu ihrer Lage.

    In seiner UN-Rede vom 25.September 2014 sprach der iranische Präsident Rouhani unter anderem davon, einen neuen Horizont zu eröffnen, in welchem der Friede über den Krieg herrscht, Toleranz über Gewalt, Gerechtigkeit über Diskriminierung.

    Bitten Sie Präsident Rouhani, sich im Sinne seiner UN-Rede umgehend für die Freilassung der Christin Maryam Naghas Zargaran einzusetzen.

    Die Christin hat nur die im vom Iran ratifizierten „Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ garantierte Religionsfreiheit wahrgenommen. Hierzu gehört auch das Recht, friedlich seinen Glauben zu praktizieren und weiterzugeben.

    Hier können Sie appellieren: Seine Exzellenz Präsident Hasan Rouhani via Botschaft der Islamischen Republik Iran, Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin, Fax: 030-8435 3535, Email: info@iranbotschaft.de

    Für den Appell können Sie auch den Musterbrief verwenden, der zum >>>Download bereitsteht. Er ist nur um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen.

  • Appellbitte für den iranischen Pastor Haghnejad

    Frankfurt am Main. Christliche Konvertiten sind in der Islamischen Republik Iran der Verfolgung ausgesetzt. Am 5. Juli 2014 verhafteten Sicherheitskräfte den Pastor Matthias (früher: Abdolreza) Haghnejad in seinem Haus in  Bandar-e-Anzali am Kaspischen Meer. Am 3. August   wurde er dann unter dem Vorwurf „Moharebeh“ angeklagt: „Kampf  gegen Gott“. Zudem lautet die Anklage: „Mofsed-e-filarz“, was als „Verderbenstiften auf Erden“ übersetzt werden kann. Beide Anklagepunkte können die Todesstrafe, sogar die Kreuzigung, zur Folge haben. Die Beamten nahmen am 5. Juli auch die beiden im Haus anwesenden Gläubigen Mohammad Roghangir und Suroush Saraie fest und beschlagnahmten Bibeln, christliche Literatur und den persönlichen Computer von Pastor Haghnejad. Er war bereits drei Mal zwischen 2006 und 2011 inhaftiert worden. Die  Männer, alle drei Konvertiten zum Christentum,  sind einer home-based Organisation namens Church of Iran angeschlossen. Pastor Haghnejad ist führend in der Kirche tätig. Roghangir und Saraie werden „Aktionen gegen die öffentliche Sicherheit“, „Evangelisieren“ und „Untergrabung der öffentlichen Ordnung“ vorgeworfen. Beide waren bereits deswegen im Juli 2013 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, während der eingelegten Berufung aber auf freiem Fuß.

    Der IGFM  liegen keine Informationen über tatsächlich vollstreckte Kreuzigungen im Iran vor. Dass die Kreuzigung in der Islamischen Republik aber weiterhin Teil des Strafrechts ist, zeigt aber, auf wie groteske Weise sich der Iran über völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge hinwegsetzt. Das erste Amtsjahr des iranischen Präsidenten Hassan Rohani ist aus IGFM-Sicht, insbesondere aufgrund vorgebrachter Versprechungen, eine einzige Enttäuschung.

    Von den rund 75 Millionen Einwohnern des Iran sind nach offiziellen Angaben nur rund 280.000 Christen. Die Zahl ehemaliger Muslime, die zum Christentum übergetreten sind, ist unbekannt. Da der „Abfall vom Islam“ – ebenso wie Atheismus – mit dem Tod bestraft werden kann, treffen sich christliche Konvertiten nicht öffentlich, sondern in inoffiziellen Hausgemeinden. Vielfach sind sie Opfer von Drohungen, Verhaftungen und anderen Übergriffen durch die Behörden.

    Noch Ende 2013 hatte Ali Younesi, enger Berater von Präsident Hasan Rouhani, in Zeitungsinterviews erklärt, dass niemandem wegen seines Christ- oder Jude-seins die Rechte verwehrt werden dürfen.

    Protestieren Sie gegen die Inhaftierungen und eine mögliche Todesstrafe für Pastor Haghnejad. Bitten Sie Präsident Rouhani mit Hinweis auf den vom Iran ratifizierten „Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ und – mit Hinweis auf vorgebrachte  Versprechungen für religiöse Minderheiten – um umgehende Freilassung und Schutz der Gefangenen.

    Seine Exzellenz Präsident Hasan Rouhani via
    Botschaft der Islamischen Republik Iran, Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin, Fax: 030-8435 3535, Email: info@iranbotschaft.de

    Sie können für den Appell auch den vorbereiteten >>>Musterbrief verwenden, der lediglich um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist. Das Porto beträgt 60 Cent.

  • Appellbitte für den ägyptischen Konvertiten Hegazy

    Frankfurt am Main. Am 18. Juni 2014 verurteilte ein ägyptisches Gericht den national bekannten Konvertiten Mohammed Hegazy wegen „Unruhestiftung durch Verbreitung falscher Informationen“ zu 5 Jahren Haft und 500 ägyptischen Pfund Geldstrafe. Ihm wurde vorgeworfen, Angriffe auf Christen und deren Einrichtungen 2013 ohne Genehmigung im öberägyptischen Minya, 260 km südlich von Kairo, gefilmt und dadurch ein „falsches Bild“ verbreitet zu haben. Am 4. Dezember 2013 war er dort festgenommen worden.

    Zwar wurde Bishoy Armia Boulos, wie sich der geborene Moslem nach seinem Übertritt zum Christentum nannte, bei einer Verhandlung am 20. Juli 2014 gegen Kaution freigelassen, dennoch wurde er aber innerhalb von 24 Stunden danach von Mitarbeitern des Innenministeriums in Gewahrsam genommen. Er musste sich bereits 2009 wegen „Beleidigung des Islams“ mehrfach verantworten. Hegazy, geboren 1983, hatte sich im Alter von 16 Jahren für das Christentum entschieden.

    Als er und seine Frau acht Jahre später ein Kind erwarteten, beantragte er im August 2007 die staatliche Anerkennung des Religionswechsels, damit sein Kind christlich getauft werden kann. Denn solange in seinem Ausweis Religion: „Muslim“ steht, so lange gilt jedes Kind eines muslimischen Vaters automatisch auch als Muslim. Da ihm das verweigert wurde, klagte er offiziell im Oktober 2007 auf das Menschenrecht auf Religionswechsel. Am 29. Januar 2008 entschied ein Gericht in Kairo, dass es für einen Muslim gegen das Gesetz sei, den Islam zu verlassen. Nur der Wechsel von anderen Religionen in den Islam sei zulässig.

    Sein Fall erregte in Ägypten erhebliches Aufsehen, damit aber auch das Interesse von Extremisten, die in der Scharia vorgesehene Strafe für Abfall vom Glauben zu vollstrecken, nämlich die Hinrichtung. Im Februar 2008 legte Hegazy Berufung gegen das Urteil ein. Das höchste ägyptische Gericht weigerte sich, den Antrag anzunehmen.

    Nach Angaben eines Anwalts wird ihm jetzt zusätzlich die „Beleidigung einer Offenbarungsreligion“ vorgeworfen. Die Ankläger gehen davon aus, dass allein das Verlassen des Islams diese Religion in ein schlechtes Licht setzt. Die Anklage aufgrund der Verurteilung vom 18. Juni 2014 wird weiter aufrechterhalten und soll am 11. November 2014 erneut verhandelt werden. Hegazys Frau und seine 2 Kinder leben mittlerweile in Deutschland.

    Aufgrund der vom Volk im Januar 2014 mit breiter Mehrheit angenommenen Verfassung gilt in Ägypten das umfassende Recht auf Religionsfreiheit. 2013 haben in Ägypten tatsächlich nach dem Sturz von Mursi zahlreiche Angriffe auf Christen stattgefunden, besonders in Oberägypten. Dies zu dokumentieren ist keinerlei Straftat.

    Protestieren Sie mit diesen Hinweisen beim ägyptischen Staatspräsidenten gegen die Inhaftierung Hegazys. Bitten Sie um seinen Schutz und seine umgehende Freilassung sowie um das uneingeschränkte Recht auf Religionswechsel:

    Seine Exzellenz Staatspräsident Abdel Fatah al-Sisi, via
    Ägyptische Botschaft in Berlin, Stauffenbergstr. 6-7, 10785 Berlin

    Tel. 030 477 54 70, Fax 030 477 10 49, Embassy@egyptian-embassy.de

    Für den Appell können Sie den >>> Musterbrief verwenden, der mit Absender, Datum und Unterschrift zu versehen ist. Er ist für die Versendung im Fensterbriefumschlag gestaltet.