AK_Religionsfreiheit_IGFM

  • Appellbitte für eine engagierte kubanische Christin

    Sonia Garro Álfonso ohne Anklage seit über zwei Jahren in Haft

    Kubanische Polizisten umstellten und stürmten am 18. März 2012 das Haus, in dem Sonia Garro Álfonso, ihr Ehemann Ramon und ihre inzwischen volljährige Tochter Elaine wohnten. Die Beamten verhafteten die Familie unter heftigem Gewalteinsatz und halten seither Sonja Garro und ihren Mann ohne offizielle Anklage in unterschiedlichen Haftanstalten gefangen.

    Aus ihrem christlichen Glauben heraus setzte sich Sonja Garro für gemeinnützige Kinderprojekte ein, die von christlichen Laien organisiert wurden. Karitative Tätigkeiten der Kirchen werden in Kuba stark reglementiert und oft verboten. Außerdem engagierte sich Garro für die Freiheit der Kirchen und allgemein für Freiheit in Kuba. Sie ist eine der „Damen in Weiß“. Dabei handelt es sich um eine Bürgerrechtsbewegung, deren Mitglieder männliche Verwandte haben, die aus politischen Gründen in Haft sind. Die „Damen in Weiß“ gehen sonntags nach dem Gottesdienst schweigend in Weiß gekleidet mit einer Gladiole in der Hand von einer Kirche zu einer anderen und protestieren so friedlich gegen die Verfolgung Andersdenkender auf Kuba.

    Sonja Garro und zahlreiche andere Damen in Weiß sind vielfach durch kurzzeitige Verhaftungen und Schläge daran gehindert worden, Gottesdienste zu besuchen. Teilweise fährt die kubanische Polizei die verhafteten Damen in Weiß von der jeweiligen Kirche aus kilometerweit aufs Land und wirft sie in abgelegenen Gegenden aus den Mannschaftswagen, wo keine Busse und Autos fahren.

    2008 verlor Sonia Garro ihre Arbeit als Krankenschwester wegen ihrer christliche-karitativen Arbeit und ihres Einsatzes für die Freiheitsrechte. Hintergrund für ihre letzte Verhaftung war die Planung einer Aktion, bei der sie und andere beim Besuch von Papst Benedikt XVI im März 2012 auf die Einschränkungen der katholischen Kirche durch das Regime aufmerksam machen wollten.

    Sonia Garro sitzt in Einzelhaft im berüchtigten Frauengefängnis „El Guatao“ in Havanna. Sie ist gesundheitlich angeschlagen und leidet unter einer Niereninfektion. Ausreichende medizinische Versorgung wird ihr verweigert. Sie ist ständigen rassistischen Übergriffen des Gefängnispersonals ausgesetzt.

    Bitte, appellieren Sie  an den kubanischen Präsidenten und fordern Sie die sofortige, bedingungslose Freilassung von Sonia Garro :

    Präsident Raúl Castro Ruz
    via Botschaft der Republik Kuba

    Stavangerstraße 20,
    10439 Berlin

    Telefon: +49 30 44 71 73 19, Fax: +49 30 91 64 553, eMail: recepcion@botschaft-kuba.de

    Sie können dazu den beigefügten Musterbrief verwenden (nur Absender, Datum und Unterschrift sind zu ergänzen) >>>Download

  • Appellbitte für die chinesische Christin Ge Zhihui

    Peking, 1. März 2014. Geheimdienstmitarbeiter nehmen die 43jährige Christin und Menschenrechtsaktivistin Ge Zhihui in ihrer Pekinger Wohnung im Fengtai-Bezirk fest. Ohne Durchsuchungsbefehl Ge Zhihiu-Bild Frontline Defendersdringen Polizeibeamte in ihre Unterkunft ein und konfiszieren zwei Computer und Petitionsmaterial.-  Frau Ge Zhihui ist Mutter eines 9jährigen autistischen Sohnes und soll sich  nun im Haftzentrum von Fengtai befinden.

    Kurz vor den Olympischen Spielen 2008 hatten die Behörden Ge Zhihuis Haus enteignet. Als dieses abgerissen werden sollte, wurde die zierliche Frau bei einer Auseinandersetzung mit Polizisten so schwer verletzt, dass sie seitdem auf Krücken angewiesen ist. Mit Eingaben kämpft sie gegen staatliche Willkür, unterstützt andere Enteignete und fordert Entschädigung. In dieser Zeit des Kampfes nahm sie den christlichen Glauben an. Nach eigenen Aussagen half die von „Christus gebotene Feindesliebe“ ihren Hass auf die staatlichen Behörden zu mindern. Nach eigenen Worten, sollte ihr neues Lebensziel darin liegen, andere Menschen zu missionieren und den christlichen Glauben zu verbreiten. Im Jahr 2012 schrieb sie an den chinesischen Premierminister Wen Jiabao und verlangte Auskunft, ob Berichte über seine massive Bereicherung der Wahrheit entsprächen. Kurz darauf wurde sie festgenommen und musste 40 Tage in einem örtlichen Gefängnis verbleiben. Auch ihre Mutter und ihr an Autismus leidender Sohn wurden von der Polizei bedrängt. Seit dem Herbst 2013 versammelte sie wöchentlich zwischen 20 und 50 Menschen, welche ebenso durch die chinesischen Behörden bedrängt wurden, in ihrer Wohnung zu gemeinsamen Bibelstudien. Obgleich die Polizei immer wieder bei diesen Zusammenkünften auftauchte, machte sie weiter. Sie ließ sich nicht einschüchtern und besuchte sogar im Ausland einen Kurs über UN-Menschenrechtsmechanismen.

    Beobachter gehen davon aus, dass ihre Tätigkeit in einer christlichen „Untergrund“-Gemeinde – zusammen mit ihrem Menschenrechtseinsatz – zur Verhaftung führte.

    Die IGFM fordert die chinesische Führung auf, die in der chinesischen Verfassung gewährleistete Religionsfreiheit, sowie die in der UN-Erklärung vom 10. Dezember 1998 garantierten Rechte zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu achten und Frau Ge Zhihui umgehend freizulassen.

    Bitten Sie die chinesische Führung um Freilassung! Ein Musterbrief, den Sie per Post (Porto 60 Cent), per Fax 030-27588221 oder per Mail-Anhang Chinaemb_de@mfa.gov.cn an die chinesische Botschaft in Berlin senden können, steht >>>als Download zur Verfügung.

  • Appellieren für drei inhaftierte orthodoxe Leiter in Eritrea

    Im Herbst 2013 sind vor der italienischen Insel Lampedusa hunderte Bootsflüchtlinge ertrunken. Darunter befanden sich auch Christen aus Eritrea, die als Mitglieder von Freikirchen oder als Evangelikale in Bedrängnis sind. In Eritrea werden nur die etablierten, staatlich anerkannten Kirchen geduldet. In einem Erlass aus dem Jahre 2002 erkennt die Regierung offiziell ausschließlich den Islam, die Eritreisch-Orthodoxe Kirche, die katholische Kirche und die Evangelisch-Lutherische Kirche Eritreas an. Andere Gemeinschaften müssen sich registrieren lassen. Allerdings wurde seit Inkrafttreten dieses Erlasses kein Antrag bewilligt. Seit 2002 wird sogar in Privaträumen jegliche nicht autorisierte Religionsausübung systematisch verfolgt.

    Im März 2014 weisen IGFM und idea erneut auf die Lage der Christen in Eritrea hin. Präsident dieser neomarxistischen Diktatur ist seit 1993 Herr Issayas Afferwerki, dessen Herrschaft meist als autoritär bezeichnet wird. Im Jahresbericht „Religionsfreiheit“ des US-Außenministeriums geht man von etwa 1500 in Haft befindlichen – überwiegend evangelikalen – Kirchenmitgliedern aus. Allerdings sind seit 2004 auch Mitglieder der etablierten Kirchen betroffen.

    Dr. fitsum-GhebrenigusDr. Tekleab Mengisteab

    Am 19. November 2004 verhaftete das Regime den Psychiater Dr. Fitsum Ghebrenigus, den renommierten Arzt Dr. Tekleab Mengisteab und den weithin bekannten Bibelgelehrten Gebre-Gebre-Medhin Gebre-giorgisMedhin Gebre-Giorgos. Alle drei sind führende Mitglieder einer staatlich unterdrückten Erneuerungs- und Sonntagsschulbewegung innerhalb der eritreisch-orthodoxen Kirche. Bisher gibt es keine formelle Anklageerhebung und die Gefangenen haben keine Kontaktmöglichkeit zu ihren Angehörigen. Frühere Berichte gehen davon aus, dass sie im  Wongel Mermera Untersuchungszentrum in der Hauptstadt Asmara festgehalten werden. Als der seit 2006 unter Hausarrest stehende rechtmäßige eritreisch-orthodoxe  Patriarch Abuna Antonius gegen ihre Verhaftung protestierte, wurde er 2005 abgesetzt.

    Exil-Eritreer bestätigten jetzt der IGFM, dass die drei leitenden Kirchenmitglieder weiter in Haft sind und über ihren derzeitigen Aufenthaltsort nichts bekannt ist.

    Protestieren Sie gegen die seit nahezu 10 Jahren bestehende Inhaftierung dieser drei orthodoxen Christen, die nur ihr Recht auf Religionsfreiheit wahrgenommen haben. Eritrea hat den entsprechenden Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert.

    Der Appellbrief ist an den Staatspräsidenten, S.E. Issayas Afferwerki, via Botschaft des Staates Eritrea, Botschafter S.E. Herr Petros Tseggai Asghedom, 10439  Berlin, Stavangerstraße 18, zu richten. Fax-Nr. +49 30 44 67 46 21

    Musterbrief zum >>>Download

  • China: Appellieren für Pastor Zhang!

    Der IGFM-Arbeitskreis Religionsfreiheit weltweit bittet, sich für die Freilassung des Pastors ZHANG Shaojie einzusetzen. Am 16. November 2013 wurde er – zusammen mit 23 Gemeindemitgliedern – von zwölf Polizeibeamten in seiner Kirche abgeführt. Unter den Inhaftierten sind Ältere und Behinderte und die Eltern von kleinen Kindern. Zehn Gemeindemitglieder sind inzwischen freigekommen.

    Der Grund für die Verhaftung liegt in schon länger bestehenden Spannungen zwischen der Kirchengemeinde und den Behörden. Vor Jahren war die ursprüngliche Hausgemeinde gezwungen worden, sich der offiziellen Kirche anzuschließen. Pastor Zhang wurde Präsident der örtlichen offiziellen Drei-Selbst-Kirche und Mitglied der Politischen Konsultativ-Konferenz. Er hatte versucht, die Gläubigen vor Willkür und Verfolgung zu schützen und kam dabei selbst ins Visier der lokalen staatlichen Organe. Auch wurden Gemeindeglieder gehindert, am Gottesdienst teilzunehmen, indem ihre Arbeitgeber sie aufforderten, sonntags zu arbeiten.

    Am Heiligabend wurde eine Gruppe von Rechtsanwälten und Kirchengänger, die sich im Zhangs Haus versammelt hatten, beim Verlassen von einem Schlägertrupp angegriffen.

    Der IGFM-Arbeitskreis bittet, an die chinesische Führung zu appellieren, die in der chinesischen Verfassung garantierte Religionsfreiheit zu achten und Pastor Zhang sowie die noch inhaftierten Gemeindemitglieder umgehend freizulassen

    >>>Download Musterbrief an den Generalsekretär Xi Jinping via Botschaft der VR China

    Fax-Nr. der Botschaft: 030 27588221

  • Appellieren für einen inhaftierten pakistanischen Christen

    Im Juli 2012 wurde der pakistanische Christ Zafar Bhatti aufgrund von Blasphemievorwürfen verhaftet und im Adayala Gefängnis in Rawalpindi inhaftiert.

    Zafar verkaufte von Tür zu Tür Medikamente, sprach dabei oft über Jesus und betete manchmal mit seinen Kunden. Er gründete eine kleine Organisation mit Namen Jesus World Mission, die den Armen helfen sollte.

    Ahmed Khan, stellvertretende lokaler Leiter der radikalislamischen Gruppe „Jamat Ehl-e-Sunnat“, warf nun Zafar vor, die Mutter des Propheten Mohammed mit einer SMS auf seinem Handy beleidigt zu haben. Zafar wurde nach dem berüchtigten § 295C des pakistanischen Strafrechts, der die Beleidigung Mohammeds mit der Todesstrafe bedroht, angeklagt. Das Verfahren ist voller Ungereimtheiten. Abgesehen davon, dass die angebliche Beleidigung der Mutter des Propheten nach dem milderen § 295a zu ahnden wäre, ist kein Grund ersichtlich, warum Zafar an ein Mitglied einer radikalislamischen Gruppe eine beleidigende SMS verschickt haben sollte. Zafar wurde im Gefängnis geschlagen, man versuchte, ihn zu vergiften und islamische Gefängnisinsassen übten Druck auf ihn aus, seinen christlichen Glauben aufzugeben. Zafars Frau ist sehr um seine Gesundheit und Sicherheit besorgt.

    Im Oktober 2013 soll nach uns vorliegenden Informationen Zafars Ankläger widerrufen haben. Es hat allerdings wegen der Gefahr, das Zafar auf dem Weg vom Gefängnis zum Gerichtsgebäude durch Fanatiker  umgebracht wird, keine neue Verhandlung stattgefunden. Richter und Anwälte müssen ihn im Gefängnis aufsuchen, was lange dauern kann.

    Appellieren Sie an den pakistanischen Staatspräsidenten Mamnoon Hussain*, sich unverzüglich für eine neue Verhandlung des Falls in einem sicherem Umfeld einzusetzen, auch für den Schutz für ihn und den seiner Familie nach der Freilassung.
    *via Botschaft der Islamischen Republik Pakistan, Schaperstr. 29, 10719 Berlin, Fax +49 (0) 30 212 44210, eMail: mail@pakemb.de;  >>>Download Musterbrief