AK_Religionsfreiheit_IGFM

  • IRAN: Konvertitin wird an unbekanntem Ort festgehalten

    IRAN: Konvertitin wird an unbekanntem Ort festgehalten

    Frankfurt am Main. Als Gefangene des Monats Mai 2026 haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA die iranische Christin Ghazal Marzban benannt. Am 14. Januar 2026 suchten Geheimdienstmitarbeiter die 42-Jährige zu Hause auf, nahmen sie fest und beschlagnahmten ihre Bibel sowie weitere christliche Literatur. Zwei Stunden, nachdem sie abgeführt worden war, durfte Marzban ihren Ehemann telefonisch darüber benachrichtigen, dass sie sich im Gewahrsam des Geheimdienstes befinde. Seither ist über ihren weiteren Verbleib nichts bekannt geworden. Die Katholikin war vor ihrem Glaubenswechsel 2017 muslimisch und hat einen Universitätsabschluss in islamischer Rechtslehre.

    Aufgrund ihrer Konversion wurde sie von den Behörden der Mullah-Diktatur verfolgt, wogegen sie protestierte. Sie appellierte öffentlich an den Papst, die massenhafte Unterdrückung in ihrer iranischen Heimat anzuprangern. Daraufhin wurde sie erstmals am 5. November 2024 wegen angeblicher staatsfeindlicher Propaganda und Verstoßes gegen die Kopftuchpflicht festgenommen. Später wurde Marzban zu sechs Monaten Haft und 74 Peitschenhieben verurteilt. Nachdem sie zwei Monate ihrer Strafe im berüchtigten Evin-Gefängnis abgesessen hatte, wurde sie im Januar 2025 entlassen. Ihre Freiheit währte aber nur ein Jahr.

    Die IGFM und IDEA rufen dazu auf, in Briefen an den iranischen Präsidenten Massud Peseschkian um die sofortige Freilassung der Christin zu bitten. Die Islamische Republik Iran hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, der auch Religionsfreiheit garantiert.

    Die Appelladresse lautet:

    Seine Exzellenz Präsident Peseschkian, c/o Botschaft der Islamischen Republik Iran, Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin.

    Sie können dazu den Muster-Appellbrief herunterladen, der nur um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist:

  • Kirgisistan: Pastor nach Freilassung mit Geldstrafe belegt und ausgewiesen.

    02.04.2026. Wie die Evangelische Allianz Österreich berichtet, bereitet die Regierung von Kirgisistan die Abschiebung von Pastor Pavel Schreider von der Kirche der Wahren und Freien Siebenten-Tages-Adventisten vor. Der Oberste Gerichtshof in Bischkek wandelte am 25. März 2026 den verbleibenden Teil seiner Haftstrafe in eine Geldstrafe in Höhe von drei durchschnittlichen Monatsgehältern um. Er wurde am selben Tag aus der Haft entlassen und wird neben der Geldstrafe auch die Kosten seiner Abschiebung tragen müssen. Der russische Reisepass Schreiders wurde bereits von den Behörden beschlagnahmt. Er wurde zwar in Kirgisistan geboren, ist aber Staatsangehöriger der Russischen Föderation. Die Frau des Pastors ist nicht von der Abschiebung betroffen, wird jedoch nach Angaben der Familie mit ihm ausreisen.

    Pavel Schreider wurde im November 2024 verhaftet, während der Vernehmungen schwer misshandelt und von einem Bezirksgericht in Bischkek nach Art. 330 Abs. 1 und Abs. 2.6 des kirgisischen Strafgesetzbuchs wegen „Anstiftung zu rassistischer, ethnischer, nationaler, religiöser oder regionaler Feindseligkeit“ „begangen von einer Gruppe“ zu drei Jahren Haft verurteilt.

    Am 19. März 2025 verbot das Bezirksgericht Alamudin in der Region Chuy die Wahre und Freie Siebenten-Tages-Adventisten als „extremistische“ religiöse Organisation. Der Oberste Gerichtshof in Bischkek verwarf in einer nur 20 Minuten dauernden Verhandlung am 4. August 2025 die Berufung der Kirche gegen das Verbot. Indira Aslanova, leitende Expertin des Zentrums für religiöse Studien, einer unabhängigen Organisation mit Sitz in Bischkek, bezeichnete den Vorwurf, bei der Wahren und Freien Siebenten-Tages-Adventisten handle es sich um eine extremistische Organisation, als absurd.

    Die Kirche der Wahren und Freien Siebenten-Tages-Adventisten ist Teil einer Reformbewegung der Adventisten, die in der Zeit entstand, als Kirgisistan eine Teilrepublik der Sowjetunion war. Die von Pastor Schreider geleitete Kirche strebt keine staatliche Registrierung an. Die Ausübung der Religionsfreiheit ohne staatliche Registrierung ist in Kirgisistan verboten und strafbar.

    Vor dieser adventistischen Gemeinschaft wurden bereits die Ahmadiyya Muslime verboten und die staatliche Registrierung einer Falun Gong Gemeinschaft wurde aufgehoben.

    In den letzten Jahren richtete sich die Verfolgung durch die Gerichtsbehörden sowohl gegen Protestanten, als auch Muslime und Zeugen Jehovas.

    Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 2. April 2026)

    Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der EAÖ