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Appellbitte für zwei sudanesische Pastoren

Verfasst von

AK_Religionsfreiheit_IGFM

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Gefangene des Monats, Gefangene Sudan, Religionsfreiheit

Frankfurt am Main. Der 36-jährige Pastor Telahoon Nogosi Kassa Rata ist seit dem 13. Dezember vorigen Jahres inhaftiert. Mitarbeiter des sudanesischen Geheimdienstes NISS (National Intelligence and Security Service) suchten den Leiter der Evangelischen Kirche Khartum Nord am Tag davor vergeblich in seinem elterlichen Haus.

Nachdem er ihrer Ladung in ein Büro hinter dem Flughafen von Al-Mashtal gefolgt war, wurde er festgenommen. Am 18. Dezember durften ihn seine Eltern im Al-Kober-Gefängnis der sudanesischen Hauptstadt einmal besuchen. Mit einem Anwalt durfte er noch nicht sprechen. Informationen sickerten durch, denen zufolge gegen Rata wegen angeblicher Spionage ermittelt wird.

Ebenso im Dunkeln liegt der Verbleib von Pastor Hassan Abduraheem Kodi Taour von der Kirche Christi Sudan. Am 18. Dezember nahmen ihn Mitarbeiter des NISS in der Stadt Omdurman, westlich von Khartum, zusammen mit Pastor Kuwa Shamal, Leiter des Kirchenkomitees, fest; dieser kam aber nach drei Tagen wieder frei. Wie Rata sollte auch Taour längst einem Richter vorgeführt oder freigelassen werden. Im Sudan, dessen Regierung als extremistisch-islamisch einzuordnen ist, werden alle Christen verfolgt, insbesondere wenn sie aktiv sind. Ziel ist eine religiös homogene islamische Gesellschaft, geprägt durch eine islamische Rechtsordnung. Der Sudan hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966 am 18. März 1986 ratifiziert, dreißig Jahre nach seinem Beitritt zu den Vereinten Nationen. Damit gilt auch dort der Artikel 18 (1) der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der UN: Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, verbunden mit Recht auf ungehinderte Ausübung seiner Religion, sowie mit dem Recht, die Religion zu wechseln.

Im Sudan steht trotz Ratifizierung des Paktes über bürgerliche und politische Rechte auf Abkehr vom Islam die Todesstrafe.

Die Appelladresse: His Excellency Omar Hassan Ahmad al-Bashir, via Botschaft der Republik Sudan, Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin, Fax 030 89069823

Ein vorbereiteter Musterbrief* steht als >>>Download zur Verfügung. Er braucht nur um Absender, Datum und Unterschrift ergänzt und in einen Fenster-Briefumschlag gesteckt zu werden. Porto: 70 ct

*Es empfiehlt sich, den Appellbrief in englischer Sprache zu verwenden: >>>Download

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