Konvertiten

  • Iran: Frau nach Taufe im Ausland mit Gefängnis bestraft

    Iran: Frau nach Taufe im Ausland mit Gefängnis bestraft

    Frankfurt am Main. Als Gefangene des Monats Februar haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA die iranische Christin Laleh Saati benannt. Am 13. Februar 2024 wurde sie im Haus ihres Vaters festgenommen und ins Evin-Gefängnis nach Teheran gebracht, wo sie drei Wochen lang verhört wurde. Saati hatte während eines Aufenthaltes in Malaysia dem Islam den Rücken gekehrt und sich taufen lassen. Seit 2017 lebte sie wieder in ihrer iranischen Heimat. Am 25. März 2024 wurde die Christin von der 26. Abteilung des Revolutionsgerichts in Teheran zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe wegen angeblicher Gefährdung der nationalen Sicherheit und Verbindungen zu einer „zionistisch-christlichen Organisation“ verurteilt. Zudem wurde ein Ausreiseverbot für zwei Jahre nach Haftentlassung verhängt. Berichten zufolge geht es der 46-Jährigen in der Haft psychisch schlecht. Am 28. September 2024 wurde bekannt, dass das zuständige Gericht ihren Antrag auf Freilassung gegen Kautionszahlung abgelehnt hat.

    IGFM und IDEA bitten darum, in Briefen an den Präsidenten des Iran, Massud Peseschkian, r Saatis bedingungslose Freilassung einzutreten.

    Die Appelladresse lautet: Präsident Massud Peseschkian c/o Botschaft der Iranischen Republik IRAN, Podbielskiallee 67, 14195 Berlin.

    Sie können dazu den Muster-Appellbrief herunterladen, der um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist. Zu beachten: Das Briefporto beträgt ab 1. Januar 2025 95 cent.

  • Iran: Konvertit an Weihnachten festgenommen

    Iran: Konvertit an Weihnachten festgenommen

    Frankfurt am Main. Als Gefangenen des Monats Februar haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA den iranischen Christen Ismail Narimanpour benannt. Mitarbeiter eines iranischen Geheimdienstes nahmen den ehemaligen Muslim am Heiligabend 2023 in der Stadt Dezful in der südwestiranischen Provinz Chuzestan fest. Narimanpour gehört der Freikirche „Payram-e-Rahai“ an, was übersetzt „Botschaft-der-Freiheit“ bedeutet. Er war bereits im Jahr 2021 wegen angeblicher „Propaganda gegen das Regime“ eingesperrt und dabei misshandelt worden

    Die Geheimdienstleute durchsuchten anlässlich der Festnahme die Wohnung des Konvertiten und beschlagnahmten seinen Computer und ein Mobiltelefon. Als sich seine Frau und sein Bruder noch am selben Tag bei den Sicherheitskräften über den Verbleib Ismail Narimanpours erkundigten, wurden sie zunächst auch festgenommen und erst nach mehrstündigen Verhören freigelassen. Am Tag, nachdem er abgeführt worden war, durfte Narimanpour schließlich seine Familie verständigen. Er war in das Zentralgefängnis von Ahvaz verlegt worden. Bislang ist noch nicht klar, was die iranischen Behörden ihm vorwerfen.

    Bitte, appellieren Sie an den iranischen Präsidenten Ebrahim Raisi und bitten um sofortige und bedingungslose Freilassung des Inhaftierten. Dazu können Sie den vorbereiteten Musterbrief herunterladen und ausdrucken. Er ist lediglich um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen. Die Appelladresse lautet:

    Seine Exzellenz Präsident Ebrahim Raisi, via Botschaft der Islamischen Republik Iran, Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin, Fax 030 84353165

  • Iran: Gefängnis für Glaubenswechsel

    Iran: Gefängnis für Glaubenswechsel

    Juni 2023. Als „Gefangene des Monats“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA die iranische Christin Sakineh Mehri Behjati benannt. Sie rufen dazu auf, sich für die ehemalige Muslimin einzusetzen. Behjati gehört der Hauskirche „Kirche des Iran“ in der nordiranischen Stadt Rascht an. Wegen dieser Mitgliedschaft wurde sie erstmals im Februar 2020 zusammen mit ihrem Neffen Hadi Rahimi, Gefangener des Monats März 2022, und einem Ehepaar festgenommen. Hausdurchsuchungen gingen der Festnahme voraus; Verhöre durch einen iranischen Geheimdienst folgten. Später kamen alle vier gegen Hinterlegung einer Kaution frei. Im August 2020 verurteilte das Revolutionsgericht Behjati zu einer zweijährigen Haftstrafe. Die Vorwürfe lauteten: Gefährdung der nationalen Sicherheit, Teilnahme an Hauskirchenversammlungen sowie angebliche „zionistisch-christliche Mission“. Behjati ging gegen das Urteil in Berufung. Ihr Antrag wurde jedoch im September 2020 zurückgewiesen. Seit 16. April 2022 befindet sie sich in Haft. Zunächst kam sie ins berüchtigte Evin-Gefängnis in der iranischen Hauptstadt Teheran, wurde dann aber in die Haftanstalt Lakan in Rascht überstellt. 

    Bitte, appellieren Sie an den iranischen Präsidenten Ebrahim Raisi und bitten um sofortige und bedingungslose Freilassung des Inhaftierten. Dazu können Sie den vorbereiteten Musterbrief herunterladen und ausdrucken. Er ist lediglich um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen. Die Appelladresse lautet:

    Seine Exzellenz Präsident Ebrahim Raisi, via Botschaft der Islamischen Republik Iran, Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin, Fax 030 84353165

  • Algerien: Höchststrafe nach Glaubenswechsel und Islamkritik

    Frankfurt am Main. Zum „Gefangenen des Monats August“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea den christlichen Konvertiten Hamid Soudad aus Algerien benannt, der seit 20. Januar 2021 hinter Gittern sitzt. Sie rufen dazu auf, sich für seine Freilassung sowie für die Abschaffung sogenannter Blasphemiebestimmungen einzusetzen. Noch am selben Tag, an dem ihn die algerische Gendarmerie festgenommen und verhört hatte, kam er in der Küstenstadt Arzew (Provinz Oran) vor Gericht. Dieses Gericht verurteilte ihn wegen Beleidigung des islamischen Propheten Mohammed zur Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis. Er soll im Internet eine Karikatur geteilt haben.

    Am 22. März 2021 bestätigte der Gerichtshof der Stadt Oran das erstinstanzliche Urteil. Sein Anwalt zeigte sich davon überzeugt, dass die Gerichte ihn wegen seines Glaubenswechsels so unverhältnismäßig hart bestraft haben. Der 42-jährige Familienvater war vom Islam zu Christentum übergetreten. Sein jüngstes Kind ist ein halbes Jahr alt, die anderen Drei sind zwischen drei und sechs Jahre alt. Gegen das strenge Urteil legte Soudad Rechtsmittel ein. Die US-Kommission für Internationale Religionsfreiheit kritisierte dieses und weitere Urteile gegen algerische Neuchristen. Algerien bewege sich in die falsche Richtung. Es handele sich um unverhohlene Versuche, das Recht algerischer Christen auf Religionsfreiheit zu verweigern. Ein Buchhändler aus Oran und sein Angestellter waren im Februar wegen Mission zu jeweils zwei Jahren Haft verurteilt worden.

    Bitte, appellieren Sie an den algerischen Präsidenten Abdelmadjid Tebboune und bitten ihn, sich für die Freilassung des Inhaftierten einzusetzen, ebenso für die Abschaffung der Blasphemie-Bestimmungen.

    Die Appell-Adresse: Präsident Abdelmadjid Tebboune, via Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien, Görschstraße 45-46, D-13187 Berlin, Fax 030-43737-214

    Für den Appell können Sie den Musterbrief (siehe unten) herunterladen, der nur um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist.

  • Somaliland: Christliche Familie hinter Gittern

    Frankfurt am Main. Zu „Gefangenen des Monats Mai 2021“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea die vom Islam übergetretenen Christen Mohamed, Hamdi und ihr Kind im Säuglingsalter aus Somaliland benannt. Sie rufen dazu auf, sich für diese und weitere mitinhaftierte Christen einzusetzen und für sie zu beten. Somaliland ist eine völkerrechtlich zu Somalia gehörende autonome Region. Die Obengenannten sind im Zuge einer Polizeirazzia am 21. Januar in der Hauptstadt Hargeysa festgenommen worden.

    Am gleichen Tag kam auch die äthiopische Christin Aster – Informationen der Hilfsorganisation „Middle East Concern“ zufolge – in Haft. Am Tag darauf führte die Polizei eine Hausdurchsuchung bei der jungen Familie durch, nahm bei der Gelegenheit noch eine Mitbewohnerin fest und beschlagnahmte das Eigentum Mohameds und Hamdis. Weitere Festnahmen von Christen folgten Mitte Februar. Ihnen wird, neben Anstiftung zum Ungehorsam, Beleidigung des Islam vorgeworfen, was in dem Land am Horn von Afrika mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet wird. Inzwischen kamen einige der Inhaftierten wieder frei, darunter die Äthiopierin Aster. Mohamed, Hamdi und eine namentlich nicht bekannte mitgefangene Person, müssen sich zusätzlich wegen der Abkehr vom Islam und christlicher Mission vor Gericht verantworten. In Artikel 33 der Verfassung des international nicht anerkannten De-facto-Regimes Somaliland ist die Abkehr vom islamischen Glauben ausdrücklich mit Verweis auf die islamischen Rechtstradition verboten. Die Präsidialrepublik Somaliland gilt zugleich als einigermaßen stabile Demokratie und versucht auch mit diesem Argument, international Anerkennung zu erlangen. Hinsichtlich der Menschenrechte gilt Somaliland als teilweise frei, aber eben mit erheblichen Einschränkungen der Gleichberechtigung von Frauen und Minderheiten, bis hin zur Verfolgung von Neuchristen.

    Bitte, appellieren Sie an den Präsidenten Muse Bihi Abdi, sich für die Freilassung der Christen einzusetzen. Somaliland, das nicht international anerkannt ist, wird durch keine offizielle Vertretung in Deutschland repräsentiert. Daher sollte das Vertretungsbüro in Großbritannien angeschrieben werden. Dazu empfiehlt sich die englische Fassung des Muster-Appellbriefes – siehe unten.

    Die Appelladresse lautet: His Excellency Muse Bihi Abdi, President of the Republic Somaliland c/o Somaliland Mission UK, 43-45 East Smithfield, London E1W 1AP, United Kingdom