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Iran: Frau nach Taufe im Ausland mit Gefängnis bestraft

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AK_Religionsfreiheit_IGFM

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Gefangene des Monats, Gefangene Iran, Konvertiten

Frankfurt am Main. Als Gefangene des Monats Februar haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA die iranische Christin Laleh Saati benannt. Am 13. Februar 2024 wurde sie im Haus ihres Vaters festgenommen und ins Evin-Gefängnis nach Teheran gebracht, wo sie drei Wochen lang verhört wurde. Saati hatte während eines Aufenthaltes in Malaysia dem Islam den Rücken gekehrt und sich taufen lassen. Seit 2017 lebte sie wieder in ihrer iranischen Heimat. Am 25. März 2024 wurde die Christin von der 26. Abteilung des Revolutionsgerichts in Teheran zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe wegen angeblicher Gefährdung der nationalen Sicherheit und Verbindungen zu einer „zionistisch-christlichen Organisation“ verurteilt. Zudem wurde ein Ausreiseverbot für zwei Jahre nach Haftentlassung verhängt. Berichten zufolge geht es der 46-Jährigen in der Haft psychisch schlecht. Am 28. September 2024 wurde bekannt, dass das zuständige Gericht ihren Antrag auf Freilassung gegen Kautionszahlung abgelehnt hat.

IGFM und IDEA bitten darum, in Briefen an den Präsidenten des Iran, Massud Peseschkian, für Saatis bedingungslose Freilassung einzutreten.

Die Appelladresse lautet: Präsident Massud Peseschkian c/o Botschaft der Iranischen Republik IRAN, Podbielskiallee 67, 14195 Berlin.

Sie können dazu den Muster-Appellbrief herunterladen, der um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist. Zu beachten: Das Briefporto beträgt ab 1. Januar 2025 95 cent.

WORD_Musterbrief Februar 25 IranHerunterladen

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