Gefangene des Monats

  • Iran: Verfolgter Christ erneut hinter Gittern

    Iran: Verfolgter Christ erneut hinter Gittern

    Frankfurt am Main. Als Gefangenen des Monats Juni 2025 haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA den iranischen Christen Naser Navard-Goltapeh benannt. Der Konvertit, der vor vielen Jahren vom Islam zum Christentum übertrat, kam am 6. Februar 2025 erneut in Haft und wird seither im berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran festgehalten. Um gegen die Verfolgung von Christen durch die Mullah-Diktatur zu protestieren, war er in diesem Frühjahr in einen Hungerstreik getreten. Nach 35 Tagen erlitt er jedoch am 17. März einen Schlaganfall. Er kam daraufhin ins Krankenhaus, wurde jedoch bereits nach zwei Tagen wieder ins Gefängnis zurückgebracht. Erstmals wurde er am 24. Juni 2016 bei einer Verlobungsfeier in Teheran festgenommen und im Mai 2017 zu zehn Jahren Haft wegen angeblicher „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ verurteilt. IGFM und IDEA stellten ihn im März 2018 bereits als „Gefangenen des Monats“ vor. Am 17. Oktober 2022 kam er frei. Die IGFM und IDEA rufen dazu auf, in Briefen an den iranischen Präsidenten Massud Peseschkian um die sofortige Freilassung des Christen zu bitten. Die Islamische Republik Iran hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, der auch Religionsfreiheit garantiert.

    Die Appelladresse lautet: Präsident Massud Peseschkian, via Botschaft der Islamischen Republik Iran, Podbielskiallee 67, 14195 Berlin

    Sie können dazu den Muster-Appellbrief verwenden, der nur um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist:

  • Vietnam: Christ erneut langjährig in Haft

    Vietnam: Christ erneut langjährig in Haft

    Y Krec Bya widerstand dem Druck, seine Kirche zu verlassen.

    Frankfurt am Main. Zum Gefangenen des Monats Mai 2025 haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA den evangelischen Christen Y Krec Bya benannt. Sie rufen zum Einsatz für den Inhaftierten auf. Bya gehört der Evangelischen Kirche Christi an, die nicht bei den kommunistischen Behörden registriert ist. Daher haben sie versucht, Mitglieder zu zwingen, die Gebetstreffen aufzugeben oder die Kirche zu verlassen; so versuchten sie dies auch vergeblich bei Bya. Die Mitglieder gehören der ethnischen Minderheit der Montagnard an, die aus etwa 30 indigenen Stämmen besteht und im zentralen Hochland Vietnams leben.

    Am 8. April 2023 ließen ihn die lokalen Behörden der Provinz Dak Lak festnehmen und klagten Y Krec Bya daraufhin wegen „Untergrabung der Solidaritätspolitik“ an. Sie warfen ihm vor, durch Sammlung und Verbreitung verzerrter Informationen gegen das Strafgesetz verstoßen zu haben, was zu Spaltungen zwischen Einwohnern und Behörden, sowie zwischen religiösen Gruppen geführt habe. Außerdem wurde er bezichtigt, mit einem der Gründer seiner Kirche in den USA in Kontakt gestanden zu haben.

    Am 28. März 2024 wurde er von einem Gericht in Dak Lak zu 13 Jahren Gefängnis sowie – im Anschluss an die Haftzeit – zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. In der Vergangenheit wurde Bya bereits mehrfach willkürlich von den Behörden festgenommen und im Jahr 2004 wurde er erstmals zu acht Jahren Haft verurteilt.

    Die IGFM ruft zu Briefen an den vietnamesischen Staatspräsidenten Luong Cuong mit der Bitte auf, die bedingungslose Freilassung des Inhaftierten zu erwirken.

    Die Appelladresse lautet: Staatspräsident Luong Cuong c/o Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam, Elsenstr. 3, 12435 Berlin.

    Sie können dazu den Muster-Appellbrief herunterladen, der nur um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist:

  • China: Hauskirchen-Prediger festgenommen

    China: Hauskirchen-Prediger festgenommen

    Frankfurt am Main. Als Gefangenen des Monats April 2025 haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA den chinesischen Christen Ma Yan benannt. Der 32-Jährige aus der nordchinesischen Stadt Yinchuan (Autonomes Gebiet Ningxia) fand als Student zum Christentum, ist Prediger einer Hauskirche und befindet sich seit dem 9. August 2024 in Haft. An diesem Tag kam es zu einer Razzia verschiedener Polizeieinheiten während einer Bibelstunde, die Yan leitete.
    Dabei wurde er zusammen mit drei weiteren Christen festgenommen. Ihnen wurde „Störung der öffentlichen Ordnung“ vorgeworfen, nachdem sich Yan geweigert hatte, sich mit seiner Hauskirche der staatlich kontrollierten Drei-Selbst-Bewegung anzuschließen. Im weiteren Verlauf erhoben die Behörden zudem den Vorwurf gegen ihn, eine verbotene Versammlung veranstaltet zu haben. Auf dieser Grundlage erging ein förmlicher Haftbefehl gegen den Prediger und daher wird er fortgesetzt festgehalten.
    Das kommunistische China kriminalisiert systematisch diejenigen Christen, die sich weigern, sich staatlich kontrollierten Organisationen anzuschließen.

    IGFM und IDEA bitten darum, in Briefen an den chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping die umgehende Freilassung des Christen zu fordern.

    Die Appelladresse lautet: Staatspräsident Xi Jinping via Botschaft der VR China, Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin, Fax 030-27588221.

    Sie können dazu den Muster-Appellbrief herunterladen und ausdrucken. Dieser ist lediglich um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen:

  • Pakistan: Mutter von vier Kindern zum Tode verurteilt

    Pakistan: Mutter von vier Kindern zum Tode verurteilt

    Frankfurt am Main. Zur „Gefangenen des Monats März 2025“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA die pakistanische Christin Shagufta Kiran benannt. Sie rufen dazu auf, sich für die zum Tode verurteilte vierfache Mutter einzusetzen. In den frühen Morgenstunden des 29. Juli 2021 stürmten Sicherheitskräfte der Abteilung für Internetkriminalität der obersten Ermittlungsbehörde Pakistans die Wohnung der 40-jährigen gelernten Krankenschwester und nahmen sie wegen angeblicher Blasphemie fest.
    Ihr wird zur Last gelegt, über das soziale Netzwerk WhatsApp im September 2020 abschätzige Inhalte über den islamischen Propheten Mohammed geteilt zu haben. Ihre zehn und zwölf Jahre alten Söhne wurden zeitweise als angebliche Mittäter in Gewahrsam genommen, schließlich jedoch freigelassen. Die Familie ist weiter in Gefahr, einem Lynchmord zum Opfer zu fallen. Die Mutter befindet sich im Zentralgefängnis in Rawalpindi (Provinz Punjab). Am 18. September 2024 fällte das zuständige Gericht in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad das Todesurteil, das nach einer siebenjährigen Haftstrafe vollstreckt werden soll.

    Die Verteidigung hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. IGFM und IDEA bitten darum, an den pakistanischen Präsidenten Asif Ali Zardari zu appellieren, alles in seiner Macht Stehende für die Freilassung der Christin zu tun, sowie für ihre Sicherheit und die ihrer Angehörigen zu sorgen.

    Die Appelladresse lautet: Präsident Asif Ali Zardari c/o Botschaft der Islamischen Republik Pakistan, Schaperstr. 29, 10719 Berlin.

    Sie können auch den Appell-Musterbrief herunterladen, der nur um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist:

  • Iran: Frau nach Taufe im Ausland mit Gefängnis bestraft

    Iran: Frau nach Taufe im Ausland mit Gefängnis bestraft

    Frankfurt am Main. Als Gefangene des Monats Februar haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA die iranische Christin Laleh Saati benannt. Am 13. Februar 2024 wurde sie im Haus ihres Vaters festgenommen und ins Evin-Gefängnis nach Teheran gebracht, wo sie drei Wochen lang verhört wurde. Saati hatte während eines Aufenthaltes in Malaysia dem Islam den Rücken gekehrt und sich taufen lassen. Seit 2017 lebte sie wieder in ihrer iranischen Heimat. Am 25. März 2024 wurde die Christin von der 26. Abteilung des Revolutionsgerichts in Teheran zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe wegen angeblicher Gefährdung der nationalen Sicherheit und Verbindungen zu einer „zionistisch-christlichen Organisation“ verurteilt. Zudem wurde ein Ausreiseverbot für zwei Jahre nach Haftentlassung verhängt. Berichten zufolge geht es der 46-Jährigen in der Haft psychisch schlecht. Am 28. September 2024 wurde bekannt, dass das zuständige Gericht ihren Antrag auf Freilassung gegen Kautionszahlung abgelehnt hat.

    IGFM und IDEA bitten darum, in Briefen an den Präsidenten des Iran, Massud Peseschkian, r Saatis bedingungslose Freilassung einzutreten.

    Die Appelladresse lautet: Präsident Massud Peseschkian c/o Botschaft der Iranischen Republik IRAN, Podbielskiallee 67, 14195 Berlin.

    Sie können dazu den Muster-Appellbrief herunterladen, der um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist. Zu beachten: Das Briefporto beträgt ab 1. Januar 2025 95 cent.