Gefangene des Monats

  • China: Hauskirchen-Christ nach Gebet in Haft

    Frankfurt am Main. Zum „Gefangenen des Monats Juli 2021“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea den evangelischen Christen Zhang Chunlei aus China benannt. Sie rufen dazu auf, sich für den Kirchenältesten der Ren’ai (Liebe) Reformierten Kirche aus Guiyang im Südwesten Chinas einzusetzen und für ihn zu beten. Zhang Chunlei wird seit 16. März 2021 festgehalten. Zunächst lautete der Vorwurf, er habe eine illegale Vereinigung geleitet. Wochen nach der Festnahme warfen die Behörden ihm schließlich Betrug vor.

    Dies ist in China, wo die herrschende Kommunistische Partei (KPC) jegliche religiösen Aktivitäten zu kontrollieren versucht, ein durchaus üblicher Vorhalt gegen führende Mitglieder von Hauskirchen, die auf Spendeneinnahmen angewiesen sind.  Die Ren’ai Reformierte Kirche weist die Vorwürfe als unbegründet zurück, bezeichnet sie als „absurd“. Mehr als zehn weitere Angehörige dieser Hauskirche wurden zuvor am 16. März beim Gebet in einem Hotel festgenommen. Zhang Chunlei setzte sich noch bei der Polizei für ihre Freilassung ein. Einige von ihnen durften nach Verhören am selben Tag nach Hause gehen; es folgten Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen in den Wohnungen von Mitgliedern.

    Seit 2018, nach Einführung neuer Verwaltungsrichtlinien für religiöse Aktivitäten, praktiziert diese Hauskirche ihren Glauben im Untergrund: Die Gemeinschaft weigert sich, sich der staatlich kontrollierten evangelischen Drei-Selbst-Bewegung anzuschließen.

    Bitte, appellieren Sie an den chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping, sich für die sofortige Freilassung des Christen Zhang Chunlei einzusetzen.

    Die Appelladresse lautet: Staatspräsident Xi Jinping via Botschaft der VR China, Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin, Fax 030-27588221.

    Sie können dazu den Muster-Appellbrief herunterladen und ausdrucken. Dieser ist lediglich um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen:

  • Christliches Ehepaar freigesprochen

    Lahore/Pakistan, 3. Juni 21: Das Oberste Gericht (High Court) hat heute das zum Tode verurteilte Ehepaar Shagufta Kausar und Shafqat Emmanuel nach sieben Jahren in der Todeszelle freigesprochen. Sie waren „Gefangene des Monats“ Mai 2014.

    Das Gericht ordnete zudem die Freilassung der beiden Christen an, die bislang noch nicht erfolgt ist.

    Ein Richter in der Stadt Toba Tek Singh (Provinz Punjab) hatte am 4. April 2014 wegen des Vorwurfs der Beleidigung des islamischen Propheten Mohammed und der Verunglimpfung des Koran die Todesstrafe verhängt. Sie sollen am 18. Juli 2013 SMS-Mitteilungen, die den Propheten Mohammed und den Koran verunglimpfen, an den muslimischen Geistlichen Mohammed Hussain verschickt haben. 

    Im April dieses Jahres kritisierte das Europäische Parlament in einer Resolution Pakistan wegen seines Umgangs mit religiösen Minderheiten, insbesondere die Instrumentalisierung der drakonischen Blasphemie-Gesetze. Es forderte die sofortige und bedingungslose Aufhebung des skandalösen Urteils gegen Emmanuel und Kausar. „Der Fall zeigt wieder einmal, dass internationale Appelle ihre Wirkung nicht verfehlen. Wir fühlen uns ermutigt, weiter energisch für die unschuldig wegen Blasphemie Inhaftierten einzutreten“, sagte Michaela Koller, Referentin für Religionsfreiheit in der IGFM.

    Der inzwischen 50-jährige Shafqat Emmanuel war seit einem Unfall im Jahr 2004 ab der Hüfte gelähmt und an den Rollstuhl gefesselt. Der Hausmeister sei kaum des Lesens und Schreibens mächtig, argumentierte sein Verteidiger. Seine Frau Shagufta arbeitete als Putzfrau. Das Paar hat vier Kinder im Alter zwischen zwölf und 20 Jahren. 

    Die SMS-Mitteilungen gingen vom Mobiltelefon der Frau aus, das sie einen Monat zuvor verloren hatte. Beobachter hielten es für möglich, dass jemand die in gutem Urdu – der Amtssprache – verfassten Botschaften gesendet hat, um dem Ehepaar zu schaden. Die beiden Verurteilten können aber nicht Urdu schreiben.

    Mehr als 30 Menschen sitzen zurzeit wegen Blasphemie in pakistanischen Todeszellen. Bisher wurde kein wegen Blasphemie Verurteilter vom Staat hingerichtet. Allerdings gehen verschiedene Quellen von über 75 (seit 1987) außergerichtlich Getöteten aus. Die zitierte EU-Resolution erwähnt den diesbezüglichen Lynchmord an dem muslimischen Studenten Mashal Khan – angeblich ein Ahmadiyya-Moslem – im April 2017.

  • Pakistan: Christ droht Todesstrafe

    Frankfurt am Main. Zum „Gefangenen des Monats Juni 2021“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea den pakistanischen Christen Stephen Mughal Masih benannt. Sie rufen dazu auf, sich für den von der Todessstrafe bedrohten 42-Jährigen einzusetzen und zu beten. Stephen Masih wurde am 11. März 2019 in der Umgebung der Stadt Sialkot im Nordosten der Provinz Punjab wegen angeblicher Blasphemie (Gotteslästerung) festgenommen. Der Festnahme war eine Anzeige nach einem langjährigen Streit zwischen zwei muslimischen Nachbarn und seiner Familie vorausgegangen.

    Einer der Nachbarn drang am 11. März in das Haus der Familie ein und schlug Stephen Masih. Der Nachbar beschwerte sich, von draußen gehört zu haben, wie Masih laut und abschätzig über den islamischen Propheten Mohammed geschimpft habe, ein Verstoß gegen das Blasphemiegesetz 295 C. Dieser hat jedoch eine geistige Behinderung und ist nicht in der Lage, die Vorwürfe zu verstehen. Der zweite muslimische Nachbar kam hinzu und stachelte Gewaltbereite an, den Beschuldigten und seine Familie brutal zu attackieren, bevor schließlich die Polizei hinzukam, die einen Lynchmord verhinderte. Die kranke Mutter und elf weitere Familienangehörige mussten danach untertauchen und Stephens Bruder Francis verlor seinen Job und ist ohne Einkommen. Stephen Masih wird weiterhin im Distriktgefängnis festgehalten.

    Bitte, appellieren Sie an den pakistanischen Präsidenten Arif Alvi und bitten ihn, sich für die Freilassung des Inhaftierten einzusetzen.

    Die Appell-Adresse: Staatspräsident Arif Alvi via Botschaft der Islamischen Republik Pakistan, Schaperstr. 29, 10719 Berlin, Fax 030 21244210.

    Für den Appell können Sie den Musterbrief (siehe unten) herunterladen, der nur um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist. Sie können beim Download wählen zwischen der PDF- und Word-Version, sowie zwischen der deutschen und englischen Version.

    Grundsätzlich empfehlen wir für Länder mit der Amtssprache Englisch (Pakistan, Indien,…) die englische Fassung des Appellbriefes. – Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

  • Pakistan: Freilassung von Stephen Masih abgelehnt

    Der „Gefangene des Monats Juni 2021“, der Christ Stephen Masih, von Geburt an geistig behindert, wurde am 11. März 2019 nach §295 C des pakistanischen Gesetzbuches wegen abfälliger Bemerkungen über den Propheten Mohammed angeklagt. Es droht somit die Todesstrafe. Der medizinische Bericht einer Expertenkommission bescheinigt dem Angeklagten eine “bipolare affektive Störung” und “Verhandlungsunfähigkeit”. Trotzdem lehnte das Gericht aufgrund der religiösen Intoleranz gegenüber „Gotteslästerern“ eine Freilassung gegen Kaution ab. 

    Das den Angeklagten verteidigende The Voice Team erhielt Morddrohungen und die Drohung, bei Weiterverfolgung des Falls selbst der Blasphemie angeklagt zu werden. 

    Das „The Voice Team“ von Aneeqa Maria Anthony bittet um Gebetsunterstützung. 

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  • Somaliland: Christliche Familie hinter Gittern

    Frankfurt am Main. Zu „Gefangenen des Monats Mai 2021“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea die vom Islam übergetretenen Christen Mohamed, Hamdi und ihr Kind im Säuglingsalter aus Somaliland benannt. Sie rufen dazu auf, sich für diese und weitere mitinhaftierte Christen einzusetzen und für sie zu beten. Somaliland ist eine völkerrechtlich zu Somalia gehörende autonome Region. Die Obengenannten sind im Zuge einer Polizeirazzia am 21. Januar in der Hauptstadt Hargeysa festgenommen worden.

    Am gleichen Tag kam auch die äthiopische Christin Aster – Informationen der Hilfsorganisation „Middle East Concern“ zufolge – in Haft. Am Tag darauf führte die Polizei eine Hausdurchsuchung bei der jungen Familie durch, nahm bei der Gelegenheit noch eine Mitbewohnerin fest und beschlagnahmte das Eigentum Mohameds und Hamdis. Weitere Festnahmen von Christen folgten Mitte Februar. Ihnen wird, neben Anstiftung zum Ungehorsam, Beleidigung des Islam vorgeworfen, was in dem Land am Horn von Afrika mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet wird. Inzwischen kamen einige der Inhaftierten wieder frei, darunter die Äthiopierin Aster. Mohamed, Hamdi und eine namentlich nicht bekannte mitgefangene Person, müssen sich zusätzlich wegen der Abkehr vom Islam und christlicher Mission vor Gericht verantworten. In Artikel 33 der Verfassung des international nicht anerkannten De-facto-Regimes Somaliland ist die Abkehr vom islamischen Glauben ausdrücklich mit Verweis auf die islamischen Rechtstradition verboten. Die Präsidialrepublik Somaliland gilt zugleich als einigermaßen stabile Demokratie und versucht auch mit diesem Argument, international Anerkennung zu erlangen. Hinsichtlich der Menschenrechte gilt Somaliland als teilweise frei, aber eben mit erheblichen Einschränkungen der Gleichberechtigung von Frauen und Minderheiten, bis hin zur Verfolgung von Neuchristen.

    Bitte, appellieren Sie an den Präsidenten Muse Bihi Abdi, sich für die Freilassung der Christen einzusetzen. Somaliland, das nicht international anerkannt ist, wird durch keine offizielle Vertretung in Deutschland repräsentiert. Daher sollte das Vertretungsbüro in Großbritannien angeschrieben werden. Dazu empfiehlt sich die englische Fassung des Muster-Appellbriefes – siehe unten.

    Die Appelladresse lautet: His Excellency Muse Bihi Abdi, President of the Republic Somaliland c/o Somaliland Mission UK, 43-45 East Smithfield, London E1W 1AP, United Kingdom