Gefangene des Monats

  • Indien: Fünf Jahre Gefängnis nach falschem Bekehrungsvorwurf

    Indien: Fünf Jahre Gefängnis nach falschem Bekehrungsvorwurf

    Frankfurt am Main. Zu Gefangenen des Monats September 2026 haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA den evangelischen Pastor Chhot Singh Dhurve und weitere mit ihm Verurteilte aus Indien benannt. Der 49-Jährige gehört zu einer Gruppe von sieben Christen, die nach Verhängung einer Haftstrafe von jeweils fünf Jahren wegen angeblicher Zwangsmissionierung am 12. Juni 2026 im indischen Bezirk Dindori ins Gefängnis kamen. Zusätzlich wurde gegen jeden von ihnen noch eine Geldstrafe von umgerechnet mehr als 900 Euro verhängt. Die weiteren Betroffenen sind Sanjay Markam, Santosh Paraste, Amit Kumar, Pramod Singh, Karan Singh Maravi und Jeet Singh, die im Alter von 20 bis 48 Jahren sind.

    Dindori, wo die Urteile ergingen, befindet sich im Bundesstaat Madhya Pradesh, der seit März 2020 von der hindunationalistischen Bharatiya Janata Party, der Indischen Volkspartei, regiert wird. Dort gilt seit 2021 ein strenges Gesetz gegen Bekehrungen, auf dessen Grundlage bereits viele Angehörige der christlichen Minderheit inhaftiert wurden. Die sieben Christen kamen erstmals nach einer Auseinandersetzung am Rande eines Familienfestes am 27. April 2024 in Haft. Angad Singh Maravi, ein Cousin des Gastgebers, hatte die Feier als ungeladener Gast gestört und insbesondere die dort versammelten Christen bedroht, bis schließlich ein Mob von mehr als 100 Menschen angerückt war und das Haus umzingelte. Als die Polizei zur Sicherheit der bedrängten Christen gerufen wurde, kam sie zwar, nahm aber die Betroffenen fest. Sie kamen Anfang Mai 2024 alle nach Hinterlegung einer Kaution vorübergehend frei. Gegen die Urteile haben die Christen Berufung beantragt.

    Die IGFM und IDEA bitten um Appelle an die indische Präsidentin Draupadi Murmu, sich für die Freilassung der Inhaftierten einzusetzen.

    Die Appelladresse lautet: Ihre Exzellenz Staatspräsidentin Draupadi Murmu c/o Botschaft der Republik Indien, Tiergartenstraße 17, 10785 Berlin

    Sie können dazu den Muster-Appellbrief herunterladen, der nur um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist:

  • IRAN: Hauskirchen-Christin inhaftiert

    IRAN: Hauskirchen-Christin inhaftiert

    Frankfurt am Main. Als Gefangene des Monats August 2026 haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA die iranische Christin Zahra (Hannah) Gholami benannt. Am Abend des 11. Dezember 2023 wurde die ehemalige Muslimin mit einem anderen Christen bei einer Razzia in der nördlichen Bezirkshauptstadt Shahriar festgenommen. Rund 30 Geheimdienstmitarbeiter stürmten dabei den adventlichen Gottesdienst einer Hauskirche, zu dem sich etwa zwei Dutzend Personen, darunter Familien mit Kindern, versammelt hatten. Hauskirchen werden von den iranischen Behörden als „staatsfeindliche“ Gruppen betrachtet. Im Februar 2024 wurde Gholami gegen Zahlung einer horrenden Kaution in Höhe von umgerechnet rund 18.500 Euro freigelassen.

    Am 2. Juli 2024 fand gegen sie und weitere Christen vor dem Revolutionsgericht des Bezirks Shahriar ein Prozess statt. Das Gericht verurteilte sie wegen der „Gründung“ und „Mitgliedschaft“ in einer „Gruppe oder Vereinigung mit dem Ziel, die nationale Sicherheit zu untergraben“. Als Strafe wurden zwei Jahre Haft verhängt. Zweimal legte sie gegen das Urteil Rechtsmittel ein, scheiterte damit jedoch beidesmal. Die 36-Jährige wurde schließlich im November 2025 zum Haftantritt zitiert, woraufhin sie sich stellte. Hinter Gittern erkrankte sie und durfte aber im Februar 2026 einen mehrmonatigen Hafturlaub antreten. Seit 29. Juni befindet sich die Christin wieder im Gefängnis.

    Die IGFM und IDEA rufen dazu auf, in Briefen an den iranischen Präsidenten Massud Peseschkian um die sofortige Freilassung der Gefangenen zu bitten. Die Islamische Republik Iran hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, der auch Religionsfreiheit garantiert.

    Die Appelladresse lautet: Seine Exzellenz Präsident Massud Peseschkian, c/o Botschaft der Islamischen Republik Iran, Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin

    Hier der Musterappellbrief zum Download:

  • Vietnam: Christ seit sechs Jahren in Haft

    Vietnam: Christ seit sechs Jahren in Haft

    Frankfurt am Main. Zum Gefangenen des Monats Juli 2026 haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA den evangelischen Christen Y Tup Knul aus Vietnam benannt. Sie rufen zum Einsatz für den 56-Jährigen auf. Der Bergbewohner aus dem zentralen Hochland Vietnams befindet sich seit dem 6. Oktober 2020 hinter Gittern. An diesem Tag gegen neun Uhr morgens trafen drei Polizisten in Zivil auf Motorrädern bei seinem Haus im Dorf Ecam im Bezirk Krong Ana (Provinz Dak Lak) ein und baten ihn, zu einer Befragung mitzukommen, woraufhin er der Bitte entsprach. Erst im Nachhinein teilte die Polizei seiner Frau schriftlich mit, dass ihr Mann festgenommen wurde.

    Knul war früher Adventist und gehörte damit einer staatlich registrierten Gemeinschaft an. Jedoch trat er 2018 zur evangelischen Degar-Kirche über, die allerdings nicht registriert ist. Seit dieser Zeit wurde Knul mehrfach verhört. Die Polizei warf ihm vor, sich einer separatistischen Gruppe angeschlossen zu haben, ein Vorwurf, der häufig gegen Angehörige nicht registrierter christlicher Gemeinschaften erhoben wird.

    In einem Schnellverfahren wurde er am 19. April 2022 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der vage Vorwurf des Gerichts lautete schließlich auf Beteiligung an einer Organisation, die auf den Sturz der Regierung abzielt. Das genaue Strafmaß wurde nicht veröffentlicht.

    Die IGFM bittet zusammen mit IDEA um Appelle an den vietnamesischen Staatspräsidenten To Lam unter Verweis auf das Recht auf Religionsfreiheit gemäß Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, dem Vietnam beigetreten ist.

    Die Appelladresse lautet:

    Staatspräsident To Lam, c/o Botschaft der Sozialistischen Republik Vietnam, Elsenstr. 3, 12435 Berlin-Treptow

    Sie können dazu einen Muster-Appellbrief herunterladen und ausdrucken:

    WORD_Musterbrief-Juli 2026 Vietnam

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  • China: Pastorin im Gefängnis

    China: Pastorin im Gefängnis

    Frankfurt am Main. Als Gefangene des Monats Juni 2026 haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA die chinesische Christin Zhang Wenying benannt.

    Am 14. August 2021 verurteilte ein Gericht in der Stadt Kaili (Provinz Guizhou) die Pastorin einer Gemeinde der Siebenten-Tags-Adventisten zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Jahren. Drei weitere Gemeindeleiter wurden in dem Prozess zu jeweils drei, fünf und sechs Jahren Haft verurteilt. 

    Den Adventisten wurde „Betrug“ vorgeworfen, was häufiger zur Begründung einer Anklage durch die chinesischen Strafverfolgungsbehörden gegen christliche Seelsorger herangezogen wird. Die Behörden verunglimpfen deren Spendensammlungen etwa zum Zweck, Kirchenräume zu unterhalten, als Wirtschaftsdelikte. 

    Zeugen sagten vor Gericht zu Gunsten der Angeklagten aus, dass sie als Gemeindemitglieder aus freien Stücken für die Verwaltung ihrer Kirche gespendet hatten und mit der Mittelverwendung einverstanden waren. Pastorin Zhang soll zudem selbst vergleichsweise höhere Beiträge dazugesteuert haben. Das Kirchenvermögen wurde vom kommunistischen Staat beschlagnahmt. Der Siebenten-Tags-Adventismus gilt in der Volksrepublik nicht als verbotener Kult. Vielmehr schlossen sich die Adventisten in China 1951 der staatlich kontrollierten protestantischen Drei-Selbst-Kirche an.

    IGFM und IDEA bitten um Appelle an den chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping, sich für die umgehende Freilassung der Christin einzusetzen.

    In China sind Religionsgemeinschaften einer strengen Kontrolle durch die alleinherrschende Kommunistische Partei Chinas unterworfen. Die umfassenden Vorschriften reichen bis in die theologische Lehre hinein. Das verstößt gegen das Recht auf Religionsfreiheit, wie es in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert wurde. 

    Die Appelladresse lautet: Staatspräsident XI Jinping via Botschaft der Volksrepublik China, Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin

    Hier der Muster-Appellbrief zum Herunterladen:

  • IRAN: Konvertitin wird an unbekanntem Ort festgehalten

    IRAN: Konvertitin wird an unbekanntem Ort festgehalten

    Frankfurt am Main. Als Gefangene des Monats Mai 2026 haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA die iranische Christin Ghazal Marzban benannt. Am 14. Januar 2026 suchten Geheimdienstmitarbeiter die 42-Jährige zu Hause auf, nahmen sie fest und beschlagnahmten ihre Bibel sowie weitere christliche Literatur. Zwei Stunden, nachdem sie abgeführt worden war, durfte Marzban ihren Ehemann telefonisch darüber benachrichtigen, dass sie sich im Gewahrsam des Geheimdienstes befinde. Seither ist über ihren weiteren Verbleib nichts bekannt geworden. Die Katholikin war vor ihrem Glaubenswechsel 2017 muslimisch und hat einen Universitätsabschluss in islamischer Rechtslehre.

    Aufgrund ihrer Konversion wurde sie von den Behörden der Mullah-Diktatur verfolgt, wogegen sie protestierte. Sie appellierte öffentlich an den Papst, die massenhafte Unterdrückung in ihrer iranischen Heimat anzuprangern. Daraufhin wurde sie erstmals am 5. November 2024 wegen angeblicher staatsfeindlicher Propaganda und Verstoßes gegen die Kopftuchpflicht festgenommen. Später wurde Marzban zu sechs Monaten Haft und 74 Peitschenhieben verurteilt. Nachdem sie zwei Monate ihrer Strafe im berüchtigten Evin-Gefängnis abgesessen hatte, wurde sie im Januar 2025 entlassen. Ihre Freiheit währte aber nur ein Jahr.

    Die IGFM und IDEA rufen dazu auf, in Briefen an den iranischen Präsidenten Massud Peseschkian um die sofortige Freilassung der Christin zu bitten. Die Islamische Republik Iran hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, der auch Religionsfreiheit garantiert.

    Die Appelladresse lautet:

    Seine Exzellenz Präsident Peseschkian, c/o Botschaft der Islamischen Republik Iran, Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin.

    Sie können dazu den Muster-Appellbrief herunterladen, der nur um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist: