Juni 2021

  • China: Hauskirchen-Christ nach Gebet in Haft

    Frankfurt am Main. Zum „Gefangenen des Monats Juli 2021“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea den evangelischen Christen Zhang Chunlei aus China benannt. Sie rufen dazu auf, sich für den Kirchenältesten der Ren’ai (Liebe) Reformierten Kirche aus Guiyang im Südwesten Chinas einzusetzen und für ihn zu beten. Zhang Chunlei wird seit 16. März 2021 festgehalten. Zunächst lautete der Vorwurf, er habe eine illegale Vereinigung geleitet. Wochen nach der Festnahme warfen die Behörden ihm schließlich Betrug vor.

    Dies ist in China, wo die herrschende Kommunistische Partei (KPC) jegliche religiösen Aktivitäten zu kontrollieren versucht, ein durchaus üblicher Vorhalt gegen führende Mitglieder von Hauskirchen, die auf Spendeneinnahmen angewiesen sind.  Die Ren’ai Reformierte Kirche weist die Vorwürfe als unbegründet zurück, bezeichnet sie als „absurd“. Mehr als zehn weitere Angehörige dieser Hauskirche wurden zuvor am 16. März beim Gebet in einem Hotel festgenommen. Zhang Chunlei setzte sich noch bei der Polizei für ihre Freilassung ein. Einige von ihnen durften nach Verhören am selben Tag nach Hause gehen; es folgten Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen in den Wohnungen von Mitgliedern.

    Seit 2018, nach Einführung neuer Verwaltungsrichtlinien für religiöse Aktivitäten, praktiziert diese Hauskirche ihren Glauben im Untergrund: Die Gemeinschaft weigert sich, sich der staatlich kontrollierten evangelischen Drei-Selbst-Bewegung anzuschließen.

    Bitte, appellieren Sie an den chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping, sich für die sofortige Freilassung des Christen Zhang Chunlei einzusetzen.

    Die Appelladresse lautet: Staatspräsident Xi Jinping via Botschaft der VR China, Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin, Fax 030-27588221.

    Sie können dazu den Muster-Appellbrief herunterladen und ausdrucken. Dieser ist lediglich um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen:

  • Christliches Ehepaar freigesprochen

    Lahore/Pakistan, 3. Juni 21: Das Oberste Gericht (High Court) hat heute das zum Tode verurteilte Ehepaar Shagufta Kausar und Shafqat Emmanuel nach sieben Jahren in der Todeszelle freigesprochen. Sie waren „Gefangene des Monats“ Mai 2014.

    Das Gericht ordnete zudem die Freilassung der beiden Christen an, die bislang noch nicht erfolgt ist.

    Ein Richter in der Stadt Toba Tek Singh (Provinz Punjab) hatte am 4. April 2014 wegen des Vorwurfs der Beleidigung des islamischen Propheten Mohammed und der Verunglimpfung des Koran die Todesstrafe verhängt. Sie sollen am 18. Juli 2013 SMS-Mitteilungen, die den Propheten Mohammed und den Koran verunglimpfen, an den muslimischen Geistlichen Mohammed Hussain verschickt haben. 

    Im April dieses Jahres kritisierte das Europäische Parlament in einer Resolution Pakistan wegen seines Umgangs mit religiösen Minderheiten, insbesondere die Instrumentalisierung der drakonischen Blasphemie-Gesetze. Es forderte die sofortige und bedingungslose Aufhebung des skandalösen Urteils gegen Emmanuel und Kausar. „Der Fall zeigt wieder einmal, dass internationale Appelle ihre Wirkung nicht verfehlen. Wir fühlen uns ermutigt, weiter energisch für die unschuldig wegen Blasphemie Inhaftierten einzutreten“, sagte Michaela Koller, Referentin für Religionsfreiheit in der IGFM.

    Der inzwischen 50-jährige Shafqat Emmanuel war seit einem Unfall im Jahr 2004 ab der Hüfte gelähmt und an den Rollstuhl gefesselt. Der Hausmeister sei kaum des Lesens und Schreibens mächtig, argumentierte sein Verteidiger. Seine Frau Shagufta arbeitete als Putzfrau. Das Paar hat vier Kinder im Alter zwischen zwölf und 20 Jahren. 

    Die SMS-Mitteilungen gingen vom Mobiltelefon der Frau aus, das sie einen Monat zuvor verloren hatte. Beobachter hielten es für möglich, dass jemand die in gutem Urdu – der Amtssprache – verfassten Botschaften gesendet hat, um dem Ehepaar zu schaden. Die beiden Verurteilten können aber nicht Urdu schreiben.

    Mehr als 30 Menschen sitzen zurzeit wegen Blasphemie in pakistanischen Todeszellen. Bisher wurde kein wegen Blasphemie Verurteilter vom Staat hingerichtet. Allerdings gehen verschiedene Quellen von über 75 (seit 1987) außergerichtlich Getöteten aus. Die zitierte EU-Resolution erwähnt den diesbezüglichen Lynchmord an dem muslimischen Studenten Mashal Khan – angeblich ein Ahmadiyya-Moslem – im April 2017.