Gefangene des Monats

  • Appellbitte für die iranische Christin Maryam Zargaran

    Die IGFM bittet, sich für eine Iranerin einzusetzen, die zu vier Jahren Haft wegen „Propaganda gegen das islamische Regime und Untergrabung der nationalen Sicherheit“ verurteilt wurde. Dazu folgende Hintergrundinformation:

    Im Januar 2013 lud der Staatssicherheitsdienst Maryam Naghash Zargaran, Jahrgang 1978 und unverheiratet, „wegen Handlungen gegen die nationale Sicherheit“ vor, befragte die Konvertitin aus dem Islam und hielt sie für drei Tage fest. Danach kam sie für 19 Tage in das berüchtigte Evin-Gefängnis in der Nähe von Teheran. Während dieser Zeit kam es bei ihr zu Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmung persönlichen Eigentums und religiös-christlichen Materials. Vorübergehend auf Kaution freigelassen, verurteilte sie Richter Mohammad Moghiseh vom Revolutionsgericht in Teheran „wegen Propaganda gegen das islamische Regime und Untergrabung der nationalen Sicherheit“ zu vier Jahren Haft. Am 15. Juli 2013 trat sie ihre Strafe in der Frauenabteilung des Evin-Gefängnisses an. Aus einer uns vorliegenden Kopie der Urteilsbegründung ist u. a. zu lesen: „Sie trat unter dem Einfluss ihrer im Ausland lebenden Schwester zum protestantischen Christentum über. Als Mitglied der „Central Assemblies of God Church“ (Pfingstkirche „Versammlungen Gottes“) gründete sie eine Hauskirche, um die islamische Jugend zu missionieren. Das Gericht sieht darin eine Unterstützung der sicherheitsgefährdenden Absicht Englands und Israels, die islamische Gesellschaft vom Weg der Wahrheit abzubringen.“

    Am 29. September 2013 wurde sie wegen Herzproblemen in das Krankenhaus in Modares gebracht. Die harten Gefängnisbedingungen führten bei ihr zu Depressionen. Seit Herbst 2013 gibt es keine neuen Informationen zu ihrer Lage.

    In seiner UN-Rede vom 25.September 2014 sprach der iranische Präsident Rouhani unter anderem davon, einen neuen Horizont zu eröffnen, in welchem der Friede über den Krieg herrscht, Toleranz über Gewalt, Gerechtigkeit über Diskriminierung.

    Bitten Sie Präsident Rouhani, sich im Sinne seiner UN-Rede umgehend für die Freilassung der Christin Maryam Naghas Zargaran einzusetzen.

    Die Christin hat nur die im vom Iran ratifizierten „Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ garantierte Religionsfreiheit wahrgenommen. Hierzu gehört auch das Recht, friedlich seinen Glauben zu praktizieren und weiterzugeben.

    Hier können Sie appellieren: Seine Exzellenz Präsident Hasan Rouhani via Botschaft der Islamischen Republik Iran, Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin, Fax: 030-8435 3535, Email: info@iranbotschaft.de

    Für den Appell können Sie auch den Musterbrief verwenden, der zum >>>Download bereitsteht. Er ist nur um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen.

  • Appellbitte für den iranischen Pastor Haghnejad

    Frankfurt am Main. Christliche Konvertiten sind in der Islamischen Republik Iran der Verfolgung ausgesetzt. Am 5. Juli 2014 verhafteten Sicherheitskräfte den Pastor Matthias (früher: Abdolreza) Haghnejad in seinem Haus in  Bandar-e-Anzali am Kaspischen Meer. Am 3. August   wurde er dann unter dem Vorwurf „Moharebeh“ angeklagt: „Kampf  gegen Gott“. Zudem lautet die Anklage: „Mofsed-e-filarz“, was als „Verderbenstiften auf Erden“ übersetzt werden kann. Beide Anklagepunkte können die Todesstrafe, sogar die Kreuzigung, zur Folge haben. Die Beamten nahmen am 5. Juli auch die beiden im Haus anwesenden Gläubigen Mohammad Roghangir und Suroush Saraie fest und beschlagnahmten Bibeln, christliche Literatur und den persönlichen Computer von Pastor Haghnejad. Er war bereits drei Mal zwischen 2006 und 2011 inhaftiert worden. Die  Männer, alle drei Konvertiten zum Christentum,  sind einer home-based Organisation namens Church of Iran angeschlossen. Pastor Haghnejad ist führend in der Kirche tätig. Roghangir und Saraie werden „Aktionen gegen die öffentliche Sicherheit“, „Evangelisieren“ und „Untergrabung der öffentlichen Ordnung“ vorgeworfen. Beide waren bereits deswegen im Juli 2013 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, während der eingelegten Berufung aber auf freiem Fuß.

    Der IGFM  liegen keine Informationen über tatsächlich vollstreckte Kreuzigungen im Iran vor. Dass die Kreuzigung in der Islamischen Republik aber weiterhin Teil des Strafrechts ist, zeigt aber, auf wie groteske Weise sich der Iran über völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge hinwegsetzt. Das erste Amtsjahr des iranischen Präsidenten Hassan Rohani ist aus IGFM-Sicht, insbesondere aufgrund vorgebrachter Versprechungen, eine einzige Enttäuschung.

    Von den rund 75 Millionen Einwohnern des Iran sind nach offiziellen Angaben nur rund 280.000 Christen. Die Zahl ehemaliger Muslime, die zum Christentum übergetreten sind, ist unbekannt. Da der „Abfall vom Islam“ – ebenso wie Atheismus – mit dem Tod bestraft werden kann, treffen sich christliche Konvertiten nicht öffentlich, sondern in inoffiziellen Hausgemeinden. Vielfach sind sie Opfer von Drohungen, Verhaftungen und anderen Übergriffen durch die Behörden.

    Noch Ende 2013 hatte Ali Younesi, enger Berater von Präsident Hasan Rouhani, in Zeitungsinterviews erklärt, dass niemandem wegen seines Christ- oder Jude-seins die Rechte verwehrt werden dürfen.

    Protestieren Sie gegen die Inhaftierungen und eine mögliche Todesstrafe für Pastor Haghnejad. Bitten Sie Präsident Rouhani mit Hinweis auf den vom Iran ratifizierten „Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ und – mit Hinweis auf vorgebrachte  Versprechungen für religiöse Minderheiten – um umgehende Freilassung und Schutz der Gefangenen.

    Seine Exzellenz Präsident Hasan Rouhani via
    Botschaft der Islamischen Republik Iran, Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin, Fax: 030-8435 3535, Email: info@iranbotschaft.de

    Sie können für den Appell auch den vorbereiteten >>>Musterbrief verwenden, der lediglich um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist. Das Porto beträgt 60 Cent.

  • Appellbitte für den ägyptischen Konvertiten Hegazy

    Frankfurt am Main. Am 18. Juni 2014 verurteilte ein ägyptisches Gericht den national bekannten Konvertiten Mohammed Hegazy wegen „Unruhestiftung durch Verbreitung falscher Informationen“ zu 5 Jahren Haft und 500 ägyptischen Pfund Geldstrafe. Ihm wurde vorgeworfen, Angriffe auf Christen und deren Einrichtungen 2013 ohne Genehmigung im öberägyptischen Minya, 260 km südlich von Kairo, gefilmt und dadurch ein „falsches Bild“ verbreitet zu haben. Am 4. Dezember 2013 war er dort festgenommen worden.

    Zwar wurde Bishoy Armia Boulos, wie sich der geborene Moslem nach seinem Übertritt zum Christentum nannte, bei einer Verhandlung am 20. Juli 2014 gegen Kaution freigelassen, dennoch wurde er aber innerhalb von 24 Stunden danach von Mitarbeitern des Innenministeriums in Gewahrsam genommen. Er musste sich bereits 2009 wegen „Beleidigung des Islams“ mehrfach verantworten. Hegazy, geboren 1983, hatte sich im Alter von 16 Jahren für das Christentum entschieden.

    Als er und seine Frau acht Jahre später ein Kind erwarteten, beantragte er im August 2007 die staatliche Anerkennung des Religionswechsels, damit sein Kind christlich getauft werden kann. Denn solange in seinem Ausweis Religion: „Muslim“ steht, so lange gilt jedes Kind eines muslimischen Vaters automatisch auch als Muslim. Da ihm das verweigert wurde, klagte er offiziell im Oktober 2007 auf das Menschenrecht auf Religionswechsel. Am 29. Januar 2008 entschied ein Gericht in Kairo, dass es für einen Muslim gegen das Gesetz sei, den Islam zu verlassen. Nur der Wechsel von anderen Religionen in den Islam sei zulässig.

    Sein Fall erregte in Ägypten erhebliches Aufsehen, damit aber auch das Interesse von Extremisten, die in der Scharia vorgesehene Strafe für Abfall vom Glauben zu vollstrecken, nämlich die Hinrichtung. Im Februar 2008 legte Hegazy Berufung gegen das Urteil ein. Das höchste ägyptische Gericht weigerte sich, den Antrag anzunehmen.

    Nach Angaben eines Anwalts wird ihm jetzt zusätzlich die „Beleidigung einer Offenbarungsreligion“ vorgeworfen. Die Ankläger gehen davon aus, dass allein das Verlassen des Islams diese Religion in ein schlechtes Licht setzt. Die Anklage aufgrund der Verurteilung vom 18. Juni 2014 wird weiter aufrechterhalten und soll am 11. November 2014 erneut verhandelt werden. Hegazys Frau und seine 2 Kinder leben mittlerweile in Deutschland.

    Aufgrund der vom Volk im Januar 2014 mit breiter Mehrheit angenommenen Verfassung gilt in Ägypten das umfassende Recht auf Religionsfreiheit. 2013 haben in Ägypten tatsächlich nach dem Sturz von Mursi zahlreiche Angriffe auf Christen stattgefunden, besonders in Oberägypten. Dies zu dokumentieren ist keinerlei Straftat.

    Protestieren Sie mit diesen Hinweisen beim ägyptischen Staatspräsidenten gegen die Inhaftierung Hegazys. Bitten Sie um seinen Schutz und seine umgehende Freilassung sowie um das uneingeschränkte Recht auf Religionswechsel:

    Seine Exzellenz Staatspräsident Abdel Fatah al-Sisi, via
    Ägyptische Botschaft in Berlin, Stauffenbergstr. 6-7, 10785 Berlin

    Tel. 030 477 54 70, Fax 030 477 10 49, Embassy@egyptian-embassy.de

    Für den Appell können Sie den >>> Musterbrief verwenden, der mit Absender, Datum und Unterschrift zu versehen ist. Er ist für die Versendung im Fensterbriefumschlag gestaltet. 

  • Appellbitte für die ägyptische Lehrerin Demiana Abdelnour

    Die koptische Grundschullehrerin Demiana Ebeid Abdelnour ist nach den uns vorliegenden Informationen am 15. Juni 2014 in letzter Instanz wegen angeblicher „Beleidigung des Islam“  zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Im Juni 2013 war die Lehrerin zu einer Geldstrafe von 100.000 Ägyptischen Pfund verurteilt worden. Umgerechnet sind das 10.000 Euro, ein Betrag, der aufgrund ihres niedrigen Gehalts unerschwinglich ist. Daraufhin hatte nicht nur die Verurteilte Berufung eingelegt, sondern auch der Staatsanwalt, weil er forderte, die Beleidigung des Islam müsse mit Gefängnis bestraft werden.

    Die 24-jährige Lehrerin war 2013 von drei zehnjährigen Schülern der Sheikh Sultan Grundschule in Luxor beschuldigt worden, in ihrem Unterricht über die Geschichte der Weltreligionen den Islam und den Propheten Mohammed beleidigt zu haben. Die Eltern der drei Schüler warfen ihr vor, jedes Mal, wenn sie den Namen des islamischen Propheten Mohammed erwähnte, ihre Hand auf ihren Magen oder ihren Hals zu legen. Sie wurde umgehend vom Unterricht suspendiert und musste sich zunächst vor drei Untersuchungsausschüssen verantworten, die sie jeweils freisprachen. Im folgenden Gerichtsverfahren wurden die Entlastungszeugen der Lehrerin nicht angehört. Ägyptische Menschenrechtler wiesen darauf hin, dass die Lehrerin lediglich den im Lehrplan festgelegten Inhalt vermittelt habe. Es liegt der Verdacht einer prinzipiellen Benachteiligung als Christin und Nichtmuslimin nahe.

    Protestieren Sie gegen dieses unverständliche Urteil beim neuen Staatspräsidenten Abdel Fatah al-Sisi, der erst vor kurzem vereidigt wurde und soziale Gerechtigkeit versprochen hat:

    Seine Exzellenz Staatspräsident Abdel Fatah al-Sisi via Ägyptische Botschaft, Stauffenbergstr. 6-7, 10785 Berlin, Tel. 030 477 54 70, Fax 030 477 10 49, Embassy@egyptian-embassy.de

    Sie können dazu einen vorbereiteten Musterbrief für Juli 2014 herunterladen, der lediglich um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist: >>>Download

  • Appellbitte für eine engagierte kubanische Christin

    Sonia Garro Álfonso ohne Anklage seit über zwei Jahren in Haft

    Kubanische Polizisten umstellten und stürmten am 18. März 2012 das Haus, in dem Sonia Garro Álfonso, ihr Ehemann Ramon und ihre inzwischen volljährige Tochter Elaine wohnten. Die Beamten verhafteten die Familie unter heftigem Gewalteinsatz und halten seither Sonja Garro und ihren Mann ohne offizielle Anklage in unterschiedlichen Haftanstalten gefangen.

    Aus ihrem christlichen Glauben heraus setzte sich Sonja Garro für gemeinnützige Kinderprojekte ein, die von christlichen Laien organisiert wurden. Karitative Tätigkeiten der Kirchen werden in Kuba stark reglementiert und oft verboten. Außerdem engagierte sich Garro für die Freiheit der Kirchen und allgemein für Freiheit in Kuba. Sie ist eine der „Damen in Weiß“. Dabei handelt es sich um eine Bürgerrechtsbewegung, deren Mitglieder männliche Verwandte haben, die aus politischen Gründen in Haft sind. Die „Damen in Weiß“ gehen sonntags nach dem Gottesdienst schweigend in Weiß gekleidet mit einer Gladiole in der Hand von einer Kirche zu einer anderen und protestieren so friedlich gegen die Verfolgung Andersdenkender auf Kuba.

    Sonja Garro und zahlreiche andere Damen in Weiß sind vielfach durch kurzzeitige Verhaftungen und Schläge daran gehindert worden, Gottesdienste zu besuchen. Teilweise fährt die kubanische Polizei die verhafteten Damen in Weiß von der jeweiligen Kirche aus kilometerweit aufs Land und wirft sie in abgelegenen Gegenden aus den Mannschaftswagen, wo keine Busse und Autos fahren.

    2008 verlor Sonia Garro ihre Arbeit als Krankenschwester wegen ihrer christliche-karitativen Arbeit und ihres Einsatzes für die Freiheitsrechte. Hintergrund für ihre letzte Verhaftung war die Planung einer Aktion, bei der sie und andere beim Besuch von Papst Benedikt XVI im März 2012 auf die Einschränkungen der katholischen Kirche durch das Regime aufmerksam machen wollten.

    Sonia Garro sitzt in Einzelhaft im berüchtigten Frauengefängnis „El Guatao“ in Havanna. Sie ist gesundheitlich angeschlagen und leidet unter einer Niereninfektion. Ausreichende medizinische Versorgung wird ihr verweigert. Sie ist ständigen rassistischen Übergriffen des Gefängnispersonals ausgesetzt.

    Bitte, appellieren Sie  an den kubanischen Präsidenten und fordern Sie die sofortige, bedingungslose Freilassung von Sonia Garro :

    Präsident Raúl Castro Ruz
    via Botschaft der Republik Kuba

    Stavangerstraße 20,
    10439 Berlin

    Telefon: +49 30 44 71 73 19, Fax: +49 30 91 64 553, eMail: recepcion@botschaft-kuba.de

    Sie können dazu den beigefügten Musterbrief verwenden (nur Absender, Datum und Unterschrift sind zu ergänzen) >>>Download