AK_Religionsfreiheit_IGFM

  • Appellbitte für zwei inhaftierte sudanesische Pastoren

    Anklage wegen Evangelisierung unter Muslimen

    Yat Michael, Pastor der Presbyterianischen Kirche des Südsudans, besuchte im Dezember 2014 die sudanesische Hauptstadt Khartum, um medizinische Hilfe für seinen jungen Sohn zu erhalten. Nachdem er bei dieser Gelegenheit in einer presbyterianischen Kirche gepredigt hatte, wurde er nach dem Gottesdienst durch mehrere Mitarbeiter des sudanesischen Geheimdienstes (NISS) ohne nähere Erklärung festgenommen und in ein Gefängnis gebracht. Pastor Peter Yein Reith, ebenfalls Mitglied der Presbyterianischen Kirche des Südsudans, stellte daraufhin Nachforschungen zum Verbleib seines Kollegen in Khartum an. Er wurde am 11. Januar 2015 festgenommen, als er einen entsprechenden Brief im „Büro für religiöse Angelegenheiten“ abgab. Kurz vorher war er telefonisch aufgefordert worden, in den Südsudan zurückzukehren. Andernfalls würden seine Frau und sein einjähriger Sohn verhaftet. Nach uns vorliegenden Informationen sollen beide Pastoren wegen Evangelisierung unter Muslimen angeklagt werden. Es soll beiden Frauen inzwischen erlaubt worden sein, ihre Männer zu besuchen.

    Seit der Unabhängigkeit des (mehrheitlich christlichen) Südsudans im Juli 2011 treibt der Norden die Islamisierung voran und die Lage der noch etwa 2 Millionen Christen im Land hat sich deutlich verschlechtert. Auf Abkehr vom islamischen Glauben steht nach Artikel 126 des Strafgesetzbuches die Todesstrafe. Im vergangenen Jahr wurden Kirchen in der Hauptstadt auf staatliche Anordnung hin teils geschlossen, teils abgerissen. Trotzdem gibt es ein wachsendes Interesse am christlichen Glauben.

    Bitten Sie Präsident al-Bashir um Schutz der beiden Pastoren vor Folter und Misshandlung, sowie um deren umgehende Freilassung, da Ihnen keine strafbare Handlung bekannt sei. – Das Eintreten für die eigene Religionsüberzeugung wird unter anderem durch den vom Sudan ratifizierten „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ garantiert.

    Appellieren Sie in diesem Sinne an
    Seine Exzellenz Präsident Omar Hassan Ahmad al-Bashir, via  Botschaft der Republik Sudan, Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin, Fax: 030 89069823.

    Hierfür können Sie auch unseren Muster-Appellbrief herunterladen und ausdrucken, der nur um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist (Porto € 0,62).

  • Appellbitte für den koreanischen Missionar Kim Jung-wook

    Der 50-jährige Baptist wurde zu lebenslanger Haft in einem Arbeitslager verurteilt, weil er anderen helfen wollte.

    Ihm wurde vorgeworfen, am Aufbau einer Untergrundkirche gearbeitet und Spionage betrieben zu haben. Kim hatte von 2007 bis 2014 in der chinesischen Grenzstadt Dangdong gelebt und bedrängten Nordkoreanern zur Flucht nach Südkorea über Thailand, Laos und anderen Ländern geholfen. Im August 2012 nahmen chinesische Behörden 12 nordkoreanische Frauen fest, die unter der Obhut des Missionars waren. Sie wurden nach Nordkorea zurückgeschickt. Kims Wunsch, etwas über das Schicksal der Nordkoreanerinnen und über dortige Nahrungsengpässe zu erfahren, brachte ihn dazu, nach Nordkorea zu gehen. Dort wurde er im Oktober 2013 verhaftet. Bei einer Pressekonferenz am 27. Februar 2014 räumte Kim die ihm vorgehaltenen Vorwürfe ein und gestand und bereute, böswillig die Würde der nordkoreanischen Führung verletzt zu haben. Er gab an, in Treffen mit Nordkoreanern den Wunsch nach Zerstörung von Standbildern der Kim-Dynastie und nach deren Ersatz durch Kirchen geäußert zu haben. Der Staatsanwalt hatte für ihn die Todesstrafe gefordert. In früheren Fällen haben Gefangene, die freigekommen waren, ihre Geständnisse bei diesen inszenierten Pressekonferenzen widerrufen. Die IGFM geht davon aus, dass Kim Jung-wook unter massivem Druck angebliche Vergehen eingestanden hat.

    Bitte, appellieren Sie an den Staatsführer Kim Jong-un, den Missionar umgehend freizulassen. Er habe für die Nordkoreaner nur humanitäre Hilfe leisten und deren Recht auf Religionsfreiheit einlösen wollen. Dazu habe sich Nordkorea in UN-Abkommen sowie im „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ verpflichtet.

    Den Appell richten Sie an die folgende Adresse: Seine Exzellenz Oberster Führer der Partei, des Staates und der Armee, Kim Jong-un, via Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea, Glinkastr.507 10117 Berlin, E-mail: info@prkorea-emb.de oder Fax 030 22651929

    Hierfür können Sie auch den vorbereiteten Musterbrief, passend für einen Fensterbriefumschlag, herunterladen und ausdrucken. Er braucht nur um Absender, Datum und Unterschrift ergänzt zu werden (Porto 0,62 Euro)

  • Appellbitte für den Hauskirchenleiter Ebrahim Hossin-Zadeh

    Frankfurt am Main. Der 32jährige Hauskirchenleiter Ebrahim Hossin-Zadeh wurde Mitte November 2014 durch Mitarbeiter des iranischen Informationsministeriums in der Provinzhauptstadt Shiraz verhaftet. Seine Wohnung wurde durchsucht und dabei Computer, Bücher, Mobiltelefon und andere Gegenstände konfisziert. Seit dem 17. November ist ein Kontaktaufnahme zu ihm nicht mehr möglich. Sein gegenwärtiger Aufenthaltsort und seine Befindlichkeit sind nicht bekannt. Ebrahim wurde 2009 Christ und betreibt ein eigenes Geschäft.

    In seiner UN-Rede vom 25.September 2014 sprach Staatspräsident Hasan Rouhani u. a. davon, einen neuen Horizont zu eröffnen, in welchem der Friede über den Krieg herrscht, Toleranz über Gewalt, Gerechtigkeit über Diskriminierung.

    Bitten Sie Präsident Rouhani, sich in dem Sinn der vor der UN angesprochenen Gerechtigkeit und Toleranz umgehend für die Freilassung des Christen Ebrahim Hossin-Zadeh einzusetzen.

    Ebrahim Hossin-Zadeh hat nur die im vom Iran ratifizierten „Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ garantierte Religionsfreiheit wahrgenommen. Hierzu gehört auch das Recht, friedlich seinen Glauben zu praktizieren und weiterzugeben.

    Für den Appell an den Staatspräsidenten empfehlen wir den Weg über die iranische Botschaft in Berlin:

    Seine Exzellenz Präsident Hasan Rouhani via
    Botschaft der Islamischen Republik Iran,
    Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin,
    Fax: 030-8435 3535,
    mail: info@iranbotschaft.de

    Sie können auch den >>>vorbereiteten Musterbrief, passend für einen Fensterbriefumschlag,  herunterladen und ausdrucken. Er braucht nur um Absender, Datum und Unterschrift ergänzt zu werden (Porto 0,62 Euro)

  • Appellbitte für die iranische Christin Maryam Zargaran

    Die IGFM bittet, sich für eine Iranerin einzusetzen, die zu vier Jahren Haft wegen „Propaganda gegen das islamische Regime und Untergrabung der nationalen Sicherheit“ verurteilt wurde. Dazu folgende Hintergrundinformation:

    Im Januar 2013 lud der Staatssicherheitsdienst Maryam Naghash Zargaran, Jahrgang 1978 und unverheiratet, „wegen Handlungen gegen die nationale Sicherheit“ vor, befragte die Konvertitin aus dem Islam und hielt sie für drei Tage fest. Danach kam sie für 19 Tage in das berüchtigte Evin-Gefängnis in der Nähe von Teheran. Während dieser Zeit kam es bei ihr zu Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmung persönlichen Eigentums und religiös-christlichen Materials. Vorübergehend auf Kaution freigelassen, verurteilte sie Richter Mohammad Moghiseh vom Revolutionsgericht in Teheran „wegen Propaganda gegen das islamische Regime und Untergrabung der nationalen Sicherheit“ zu vier Jahren Haft. Am 15. Juli 2013 trat sie ihre Strafe in der Frauenabteilung des Evin-Gefängnisses an. Aus einer uns vorliegenden Kopie der Urteilsbegründung ist u. a. zu lesen: „Sie trat unter dem Einfluss ihrer im Ausland lebenden Schwester zum protestantischen Christentum über. Als Mitglied der „Central Assemblies of God Church“ (Pfingstkirche „Versammlungen Gottes“) gründete sie eine Hauskirche, um die islamische Jugend zu missionieren. Das Gericht sieht darin eine Unterstützung der sicherheitsgefährdenden Absicht Englands und Israels, die islamische Gesellschaft vom Weg der Wahrheit abzubringen.“

    Am 29. September 2013 wurde sie wegen Herzproblemen in das Krankenhaus in Modares gebracht. Die harten Gefängnisbedingungen führten bei ihr zu Depressionen. Seit Herbst 2013 gibt es keine neuen Informationen zu ihrer Lage.

    In seiner UN-Rede vom 25.September 2014 sprach der iranische Präsident Rouhani unter anderem davon, einen neuen Horizont zu eröffnen, in welchem der Friede über den Krieg herrscht, Toleranz über Gewalt, Gerechtigkeit über Diskriminierung.

    Bitten Sie Präsident Rouhani, sich im Sinne seiner UN-Rede umgehend für die Freilassung der Christin Maryam Naghas Zargaran einzusetzen.

    Die Christin hat nur die im vom Iran ratifizierten „Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ garantierte Religionsfreiheit wahrgenommen. Hierzu gehört auch das Recht, friedlich seinen Glauben zu praktizieren und weiterzugeben.

    Hier können Sie appellieren: Seine Exzellenz Präsident Hasan Rouhani via Botschaft der Islamischen Republik Iran, Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin, Fax: 030-8435 3535, Email: info@iranbotschaft.de

    Für den Appell können Sie auch den Musterbrief verwenden, der zum >>>Download bereitsteht. Er ist nur um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen.

  • Appellbitte für den iranischen Pastor Haghnejad

    Frankfurt am Main. Christliche Konvertiten sind in der Islamischen Republik Iran der Verfolgung ausgesetzt. Am 5. Juli 2014 verhafteten Sicherheitskräfte den Pastor Matthias (früher: Abdolreza) Haghnejad in seinem Haus in  Bandar-e-Anzali am Kaspischen Meer. Am 3. August   wurde er dann unter dem Vorwurf „Moharebeh“ angeklagt: „Kampf  gegen Gott“. Zudem lautet die Anklage: „Mofsed-e-filarz“, was als „Verderbenstiften auf Erden“ übersetzt werden kann. Beide Anklagepunkte können die Todesstrafe, sogar die Kreuzigung, zur Folge haben. Die Beamten nahmen am 5. Juli auch die beiden im Haus anwesenden Gläubigen Mohammad Roghangir und Suroush Saraie fest und beschlagnahmten Bibeln, christliche Literatur und den persönlichen Computer von Pastor Haghnejad. Er war bereits drei Mal zwischen 2006 und 2011 inhaftiert worden. Die  Männer, alle drei Konvertiten zum Christentum,  sind einer home-based Organisation namens Church of Iran angeschlossen. Pastor Haghnejad ist führend in der Kirche tätig. Roghangir und Saraie werden „Aktionen gegen die öffentliche Sicherheit“, „Evangelisieren“ und „Untergrabung der öffentlichen Ordnung“ vorgeworfen. Beide waren bereits deswegen im Juli 2013 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, während der eingelegten Berufung aber auf freiem Fuß.

    Der IGFM  liegen keine Informationen über tatsächlich vollstreckte Kreuzigungen im Iran vor. Dass die Kreuzigung in der Islamischen Republik aber weiterhin Teil des Strafrechts ist, zeigt aber, auf wie groteske Weise sich der Iran über völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge hinwegsetzt. Das erste Amtsjahr des iranischen Präsidenten Hassan Rohani ist aus IGFM-Sicht, insbesondere aufgrund vorgebrachter Versprechungen, eine einzige Enttäuschung.

    Von den rund 75 Millionen Einwohnern des Iran sind nach offiziellen Angaben nur rund 280.000 Christen. Die Zahl ehemaliger Muslime, die zum Christentum übergetreten sind, ist unbekannt. Da der „Abfall vom Islam“ – ebenso wie Atheismus – mit dem Tod bestraft werden kann, treffen sich christliche Konvertiten nicht öffentlich, sondern in inoffiziellen Hausgemeinden. Vielfach sind sie Opfer von Drohungen, Verhaftungen und anderen Übergriffen durch die Behörden.

    Noch Ende 2013 hatte Ali Younesi, enger Berater von Präsident Hasan Rouhani, in Zeitungsinterviews erklärt, dass niemandem wegen seines Christ- oder Jude-seins die Rechte verwehrt werden dürfen.

    Protestieren Sie gegen die Inhaftierungen und eine mögliche Todesstrafe für Pastor Haghnejad. Bitten Sie Präsident Rouhani mit Hinweis auf den vom Iran ratifizierten „Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ und – mit Hinweis auf vorgebrachte  Versprechungen für religiöse Minderheiten – um umgehende Freilassung und Schutz der Gefangenen.

    Seine Exzellenz Präsident Hasan Rouhani via
    Botschaft der Islamischen Republik Iran, Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin, Fax: 030-8435 3535, Email: info@iranbotschaft.de

    Sie können für den Appell auch den vorbereiteten >>>Musterbrief verwenden, der lediglich um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist. Das Porto beträgt 60 Cent.