Religionsfreiheit

  • China: Hauskirchen-Pastor wegen Mission im Gefängnis

    Frankfurt am Main. Zum „Gefangenen des Monats Mai“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea den chinesischen Christen John Sanqiang Cao benannt. Seit 5. März vorigen Jahres befindet sich der prominente Pastor einer Hauskirche in Haft, zurzeit im Menglian Landesgefängnis. In diesem März verurteilte ihn ein Gericht als angeblichen Drahtzieher illegaler Grenzübertritte zu sieben Jahren hinter Gittern. Im Wa-Staat des an die chinesische Provinz Yunnan angrenzenden Myanmars hatte er Schulen aufgebaut, 50 chinesische Lehrkräfte dorthin vermittelt und die bedürftigen Kinder mit Schulmaterial versorgt. Für dieses sowie für das weitere herausragende soziale Engagement ist Cao, der mit einer US-Amerikanerin verheiratet ist, international bekannt. Zuletzt war er unter ständiger staatlicher Beobachtung, verheimlichte jedoch nichts, sondern bemühte sich vielmehr um staatliche Anerkennung seiner Initiativen. Ein weiterer chinesischer Christ, der mit Cao zusammen verhaftet wurde, ist inzwischen wieder frei. Beobachter befürchten, dass die kommunistische Führung an dem 58-jährigen Hauskirchenpastor ein Exempel statuieren möchte, um möglichst viele Christen in China einschüchtern zu können.

    Bitte, appellieren Sie an den chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping und bitten um sofortige Freilassung des Inhaftierten. Die Appelladresse lautet: Seine Exzellenz Staatspräsident Xi Jinping, via Botschaft der VR China, Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin. Sie können dazu den >>>vorbereiteten Muster-Appellbrief herunterladen und ausdrucken. Er ist lediglich mit Absender, Datum und Unterschrift zu versehen. Herzlichen Dank für die Unterstützung!

  • Eritrea: Pastor seit zwölf Jahren hinter Gittern

    Als Gefangenen des Monats Mai haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea den in Eritrea inhaftierten Pfarrer Ogbamichael Teklehaimanot benannt. Teklehaimanot ist Hauptpastor der Kirche Kale Hiwot (Wort des Lebens) und einer der Langzeitgefangenen des ostafrikanischen Landes. Seine 1974 gegründete Kirche steht den Baptisten nahe und zählt damit zu den religiösen Minderheiten. Die Regierung Eritreas verfolgt alle Bürger, die andere Religionen bzw. Konfessionen praktizieren als die vier staatlich anerkannten. Anerkannt sind lediglich der sunnitische Islam sowie die eritreisch orthodoxe, die römisch katholische und die lutherische Kirche.
    Die Polizei verhaftete Ogbamichael Teklehaimanot am 9. Januar 2005 in Barentu, der Hauptstadt der Provinz Gash-Barka im Westen Eritreas: Er hatte einen Traugottesdienst geleitet, obwohl seine protestantische Kirche nicht staatlich anerkannt ist. Die Polizei brachte ihn zunächst in die Landeshauptstadt Asamara und dann in das Militärlager Sawa im Nordwesten des Landes. Er verbrachte die ersten zehn Monate in Einzelhaft und musste dann schwerste Zwangsarbeit leisten. Erst im Jahr 2011 kam er vorübergehend frei. Bereits ein halbes Jahr später verhaftete ihn die Polizei erneut. Ein Gemeindemitglied, das von den Behörden überwacht wurde, war ins Ausland geflohen und hatte den Pastor angerufen. Was dem Pastor konkret vorgeworfen wird, ist nicht bekannt. Er wird gegenwärtig im Gefängnis von Barentu gefangen gehalten.
    Eritrea wird seit seiner Unabhängigkeit von Äthiopien im Jahr 1993 von Isayas Afewerki regiert. Er war Generalsekretär der marxistischen Eritreischen Volksbefreiungsfront, die sich ausschließlich aus christlichen Ethnien rekrutierte. Afewerki herrscht als Staatspräsident und Regierungschef diktatorisch über das knapp sechs Millionen Einwohner zählende Land am Roten Meer. 

    Bitte, appellieren Sie an Seine Exzellenz, Staatspräsident Isayas Afewerki via Botschaft des Staates Eritrea, Stavangerstraße 18, 10439 Berlin, Fax 030 44674621

    Für den Appell können Sie den >>>vorbereiteten Musterbrief verwenden – entweder als Vorlage, oder unverändert. Er ist um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen. 

  • Appellbitte für drei im Iran inhaftierte Christen

    Drei Christen aus Aserbaidschan werden im Iran an einem unbekannten Ort festgehalten. Es handelt sich um Pastor Eldar Gurbanov, zuständig für Jugend und Mission, Yusif Farhadov und Bahram Nasibov von der Kirche „Wort des Lebens“. Sie wurden am 24. Juni in Teheran verhaftet, als sie an einer Verlobungsfeier teilnahmen. Sicherheitskräfte unterbrachen die Feier und nahmen insgesamt rund zehn Personen fest; die meisten von ihnen wurden bald wieder freigelassen. Die drei Aserbaidschaner sitzen nun in Einzelhaft. Bislang durfte sie noch kein Vertreter ihrer Botschaft besuchen. Auch ist noch immer nicht bekannt, welche Vorwürfe zur Festnahme geführt haben. – Die islamische Republik Iran hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, der auch Religionsfreiheit garantiert. – Ihren Appell richten Sie bitte an den Präsidenten der Islamischen Republik Iran, Seine Exzellenz Hassan Ruhani, via Botschaft des Iran, Podbielskiallee 67,14195 Berlin, Fax-Nr. 030 84353535.

    ⇒Download Muster-Appellbrief

  • Appellbitte für zwei sudanesische Pastoren

    Frankfurt am Main. Der 36-jährige Pastor Telahoon Nogosi Kassa Rata ist seit dem 13. Dezember vorigen Jahres inhaftiert. Mitarbeiter des sudanesischen Geheimdienstes NISS (National Intelligence and Security Service) suchten den Leiter der Evangelischen Kirche Khartum Nord am Tag davor vergeblich in seinem elterlichen Haus.

    Nachdem er ihrer Ladung in ein Büro hinter dem Flughafen von Al-Mashtal gefolgt war, wurde er festgenommen. Am 18. Dezember durften ihn seine Eltern im Al-Kober-Gefängnis der sudanesischen Hauptstadt einmal besuchen. Mit einem Anwalt durfte er noch nicht sprechen. Informationen sickerten durch, denen zufolge gegen Rata wegen angeblicher Spionage ermittelt wird.

    Ebenso im Dunkeln liegt der Verbleib von Pastor Hassan Abduraheem Kodi Taour von der Kirche Christi Sudan. Am 18. Dezember nahmen ihn Mitarbeiter des NISS in der Stadt Omdurman, westlich von Khartum, zusammen mit Pastor Kuwa Shamal, Leiter des Kirchenkomitees, fest; dieser kam aber nach drei Tagen wieder frei. Wie Rata sollte auch Taour längst einem Richter vorgeführt oder freigelassen werden. Im Sudan, dessen Regierung als extremistisch-islamisch einzuordnen ist, werden alle Christen verfolgt, insbesondere wenn sie aktiv sind. Ziel ist eine religiös homogene islamische Gesellschaft, geprägt durch eine islamische Rechtsordnung. Der Sudan hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966 am 18. März 1986 ratifiziert, dreißig Jahre nach seinem Beitritt zu den Vereinten Nationen. Damit gilt auch dort der Artikel 18 (1) der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der UN: Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, verbunden mit Recht auf ungehinderte Ausübung seiner Religion, sowie mit dem Recht, die Religion zu wechseln.

    Im Sudan steht trotz Ratifizierung des Paktes über bürgerliche und politische Rechte auf Abkehr vom Islam die Todesstrafe.

    Die Appelladresse: His Excellency Omar Hassan Ahmad al-Bashir, via Botschaft der Republik Sudan, Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin, Fax 030 89069823

    Ein vorbereiteter Musterbrief* steht als >>>Download zur Verfügung. Er braucht nur um Absender, Datum und Unterschrift ergänzt und in einen Fenster-Briefumschlag gesteckt zu werden. Porto: 70 ct

    *Es empfiehlt sich, den Appellbrief in englischer Sprache zu verwenden: >>>Download

  • Appellbitte für die iranische Christin Maryam Zargaran

    Die IGFM bittet, sich für eine Iranerin einzusetzen, die zu vier Jahren Haft wegen „Propaganda gegen das islamische Regime und Untergrabung der nationalen Sicherheit“ verurteilt wurde. Dazu folgende Hintergrundinformation:

    Im Januar 2013 lud der Staatssicherheitsdienst Maryam Naghash Zargaran, Jahrgang 1978 und unverheiratet, „wegen Handlungen gegen die nationale Sicherheit“ vor, befragte die Konvertitin aus dem Islam und hielt sie für drei Tage fest. Danach kam sie für 19 Tage in das berüchtigte Evin-Gefängnis in der Nähe von Teheran. Während dieser Zeit kam es bei ihr zu Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmung persönlichen Eigentums und religiös-christlichen Materials. Vorübergehend auf Kaution freigelassen, verurteilte sie Richter Mohammad Moghiseh vom Revolutionsgericht in Teheran „wegen Propaganda gegen das islamische Regime und Untergrabung der nationalen Sicherheit“ zu vier Jahren Haft. Am 15. Juli 2013 trat sie ihre Strafe in der Frauenabteilung des Evin-Gefängnisses an. Aus einer uns vorliegenden Kopie der Urteilsbegründung ist u. a. zu lesen: „Sie trat unter dem Einfluss ihrer im Ausland lebenden Schwester zum protestantischen Christentum über. Als Mitglied der „Central Assemblies of God Church“ (Pfingstkirche „Versammlungen Gottes“) gründete sie eine Hauskirche, um die islamische Jugend zu missionieren. Das Gericht sieht darin eine Unterstützung der sicherheitsgefährdenden Absicht Englands und Israels, die islamische Gesellschaft vom Weg der Wahrheit abzubringen.“

    Am 29. September 2013 wurde sie wegen Herzproblemen in das Krankenhaus in Modares gebracht. Die harten Gefängnisbedingungen führten bei ihr zu Depressionen. Seit Herbst 2013 gibt es keine neuen Informationen zu ihrer Lage.

    In seiner UN-Rede vom 25.September 2014 sprach der iranische Präsident Rouhani unter anderem davon, einen neuen Horizont zu eröffnen, in welchem der Friede über den Krieg herrscht, Toleranz über Gewalt, Gerechtigkeit über Diskriminierung.

    Bitten Sie Präsident Rouhani, sich im Sinne seiner UN-Rede umgehend für die Freilassung der Christin Maryam Naghas Zargaran einzusetzen.

    Die Christin hat nur die im vom Iran ratifizierten „Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ garantierte Religionsfreiheit wahrgenommen. Hierzu gehört auch das Recht, friedlich seinen Glauben zu praktizieren und weiterzugeben.

    Hier können Sie appellieren: Seine Exzellenz Präsident Hasan Rouhani via Botschaft der Islamischen Republik Iran, Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin, Fax: 030-8435 3535, Email: info@iranbotschaft.de

    Für den Appell können Sie auch den Musterbrief verwenden, der zum >>>Download bereitsteht. Er ist nur um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen.