Gefangene Sudan

  • Appellbitte für zwei sudanesische Pastoren

    Frankfurt am Main. Der 36-jährige Pastor Telahoon Nogosi Kassa Rata ist seit dem 13. Dezember vorigen Jahres inhaftiert. Mitarbeiter des sudanesischen Geheimdienstes NISS (National Intelligence and Security Service) suchten den Leiter der Evangelischen Kirche Khartum Nord am Tag davor vergeblich in seinem elterlichen Haus.

    Nachdem er ihrer Ladung in ein Büro hinter dem Flughafen von Al-Mashtal gefolgt war, wurde er festgenommen. Am 18. Dezember durften ihn seine Eltern im Al-Kober-Gefängnis der sudanesischen Hauptstadt einmal besuchen. Mit einem Anwalt durfte er noch nicht sprechen. Informationen sickerten durch, denen zufolge gegen Rata wegen angeblicher Spionage ermittelt wird.

    Ebenso im Dunkeln liegt der Verbleib von Pastor Hassan Abduraheem Kodi Taour von der Kirche Christi Sudan. Am 18. Dezember nahmen ihn Mitarbeiter des NISS in der Stadt Omdurman, westlich von Khartum, zusammen mit Pastor Kuwa Shamal, Leiter des Kirchenkomitees, fest; dieser kam aber nach drei Tagen wieder frei. Wie Rata sollte auch Taour längst einem Richter vorgeführt oder freigelassen werden. Im Sudan, dessen Regierung als extremistisch-islamisch einzuordnen ist, werden alle Christen verfolgt, insbesondere wenn sie aktiv sind. Ziel ist eine religiös homogene islamische Gesellschaft, geprägt durch eine islamische Rechtsordnung. Der Sudan hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966 am 18. März 1986 ratifiziert, dreißig Jahre nach seinem Beitritt zu den Vereinten Nationen. Damit gilt auch dort der Artikel 18 (1) der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der UN: Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, verbunden mit Recht auf ungehinderte Ausübung seiner Religion, sowie mit dem Recht, die Religion zu wechseln.

    Im Sudan steht trotz Ratifizierung des Paktes über bürgerliche und politische Rechte auf Abkehr vom Islam die Todesstrafe.

    Die Appelladresse: His Excellency Omar Hassan Ahmad al-Bashir, via Botschaft der Republik Sudan, Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin, Fax 030 89069823

    Ein vorbereiteter Musterbrief* steht als >>>Download zur Verfügung. Er braucht nur um Absender, Datum und Unterschrift ergänzt und in einen Fenster-Briefumschlag gesteckt zu werden. Porto: 70 ct

    *Es empfiehlt sich, den Appellbrief in englischer Sprache zu verwenden: >>>Download

  • Appellbitte für zwei inhaftierte sudanesische Pastoren

    Anklage wegen Evangelisierung unter Muslimen

    Yat Michael, Pastor der Presbyterianischen Kirche des Südsudans, besuchte im Dezember 2014 die sudanesische Hauptstadt Khartum, um medizinische Hilfe für seinen jungen Sohn zu erhalten. Nachdem er bei dieser Gelegenheit in einer presbyterianischen Kirche gepredigt hatte, wurde er nach dem Gottesdienst durch mehrere Mitarbeiter des sudanesischen Geheimdienstes (NISS) ohne nähere Erklärung festgenommen und in ein Gefängnis gebracht. Pastor Peter Yein Reith, ebenfalls Mitglied der Presbyterianischen Kirche des Südsudans, stellte daraufhin Nachforschungen zum Verbleib seines Kollegen in Khartum an. Er wurde am 11. Januar 2015 festgenommen, als er einen entsprechenden Brief im „Büro für religiöse Angelegenheiten“ abgab. Kurz vorher war er telefonisch aufgefordert worden, in den Südsudan zurückzukehren. Andernfalls würden seine Frau und sein einjähriger Sohn verhaftet. Nach uns vorliegenden Informationen sollen beide Pastoren wegen Evangelisierung unter Muslimen angeklagt werden. Es soll beiden Frauen inzwischen erlaubt worden sein, ihre Männer zu besuchen.

    Seit der Unabhängigkeit des (mehrheitlich christlichen) Südsudans im Juli 2011 treibt der Norden die Islamisierung voran und die Lage der noch etwa 2 Millionen Christen im Land hat sich deutlich verschlechtert. Auf Abkehr vom islamischen Glauben steht nach Artikel 126 des Strafgesetzbuches die Todesstrafe. Im vergangenen Jahr wurden Kirchen in der Hauptstadt auf staatliche Anordnung hin teils geschlossen, teils abgerissen. Trotzdem gibt es ein wachsendes Interesse am christlichen Glauben.

    Bitten Sie Präsident al-Bashir um Schutz der beiden Pastoren vor Folter und Misshandlung, sowie um deren umgehende Freilassung, da Ihnen keine strafbare Handlung bekannt sei. – Das Eintreten für die eigene Religionsüberzeugung wird unter anderem durch den vom Sudan ratifizierten „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ garantiert.

    Appellieren Sie in diesem Sinne an
    Seine Exzellenz Präsident Omar Hassan Ahmad al-Bashir, via  Botschaft der Republik Sudan, Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin, Fax: 030 89069823.

    Hierfür können Sie auch unseren Muster-Appellbrief herunterladen und ausdrucken, der nur um Absender, Datum und Unterschrift zu ergänzen ist (Porto € 0,62).